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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 77Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
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Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
Abweichen darf man nur bei unmittelbar drohender Gefahr — wenn also der Schaden sonst gerade eintritt. Es ist die Notlage und nicht die Unbequemlichkeit, die von den Regeln befreit. Und weil man in diesem Moment allein entscheidet, ist die Schwelle bewusst eng gefasst: Wer wegen einer entfernten Möglichkeit abweicht, schafft die Gefahr erst.
Merksatz
Nur wenn es jetzt passiert, nicht wenn es passieren könnte
Typischer FehlerEine mittelbar drohende Gefahr genügen zu lassen — das ist genau die Aufweichung, die die Regel nicht will. Und eine bevorstehende Begegnung oder ein Überholvorgang sind Alltag und kein Grund, die Vorschriften beiseitezulassen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bei unmittelbar bevorstehender Begegnung.
- Bei unmittelbar bevorstehendem Überholvorgang.
- Bei mittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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