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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Verantwortung Frage 83

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 83

Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?

  1. 83

    Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?

    Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).

    Die Grenze liegt bei weniger als zwanzig Metern, und gemessen wird der Rumpf ohne Ruder und Bugspriet. Der Zusatz ist wichtig für Segler: Ein Bugspriet kann mehrere Meter ausmachen, und ohne die Klarstellung fielen Boote aus dem Geltungsbereich, deren Rumpf klar darunterliegt.

    MerksatzZwanzig Meter Rumpf — Ruder und Bugspriet zählen nicht mit

    Typischer FehlerRuder und Bugspriet mitzumessen. Und die Zahl zu verschieben, auf fünfundzwanzig oder fünfzehn Meter, trifft die Grenze des Sportbootrechts nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
    • Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
    • Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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