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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 83Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
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Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).
Die Grenze liegt bei weniger als zwanzig Metern, und gemessen wird der Rumpf ohne Ruder und Bugspriet. Der Zusatz ist wichtig für Segler: Ein Bugspriet kann mehrere Meter ausmachen, und ohne die Klarstellung fielen Boote aus dem Geltungsbereich, deren Rumpf klar darunterliegt.
Merksatz
Zwanzig Meter Rumpf — Ruder und Bugspriet zählen nicht mit
Typischer FehlerRuder und Bugspriet mitzumessen. Und die Zahl zu verschieben, auf fünfundzwanzig oder fünfzehn Meter, trifft die Grenze des Sportbootrechts nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
Die übrigen Fragen aus Recht und Verantwortung
- Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?
- Auf welchen Gewässern gilt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen?
- Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
- Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht?
- Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
- Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?
- Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) beträgt?
- Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?
- Wo erhält man Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen?
- Wozu muss der Rudergänger eines Sportbootes zur sicheren Steuerung in der Lage sein?
- Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrtsstraßen und den Rhein?
- Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Mosel und die Donau?
- Wo findet man Regeln für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen?
- Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?