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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Verantwortung Frage 80

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 80

Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?

  1. 80

    Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?

    Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.

    Der Schiffsführer bleibt verantwortlich, auch wenn ein anderer am Ruder steht. Deshalb braucht der Rudergänger keinen eigenen Schein — wohl aber ein Mindestalter von sechzehn Jahren und die körperliche, geistige und fachliche Eignung. Der Schiffsführer muss sich davon überzeugen; er haftet für die Wahl.

    MerksatzSechzehn und geeignet — den Schein hat der Verantwortliche

    Typischer FehlerVom Rudergänger den Sportbootführerschein zu verlangen. Und das Alter zu verschieben, auf vierzehn oder achtzehn Jahre, trifft die Grenze nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
    • Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
    • Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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