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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Verantwortung Frage 87

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 87

Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?

  1. 87

    Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?

    Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.

    Eine Grundberührung im Fahrwasser oder in der Fahrrinne betrifft nicht nur das eigene Boot: Dort liegt offenbar etwas, das dort nicht hingehört, und das nächste Fahrzeug fährt ebenfalls darauf. Zu melden ist deshalb die Stelle, und zwar so genau wie möglich — an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei.

    MerksatzGemeldet wird die Stelle, nicht der Schaden

    Typischer FehlerDie eigenen Schiffsdaten für das Wesentliche zu halten — gebraucht wird die Hindernisstelle. Vor Ort zu bleiben, bis die Polizei kommt, ist nicht verlangt, und ein Baggerunternehmen zu verständigen ist nicht Sache des Bootsführers.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
    • Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.
    • Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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