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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Verantwortung Frage 78

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 78

Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?

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    Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?

    Mindestalter 16 Jahre.

    Unterhalb der Leistungsgrenze braucht es keinen Schein — aber eine Bedingung bleibt: das Mindestalter von sechzehn Jahren. Sie ist die einzige zusätzliche Anforderung neben Tauglichkeit und Eignung. Ein Boot mit kleiner Maschine ist damit nicht regelfrei, es ist nur erlaubnisfrei.

    MerksatzOhne Schein, aber nicht ohne Alter: sechzehn

    Typischer FehlerAuf vierzehn Jahre zu gehen — das ist zu jung. Ein Nachweis der Zuverlässigkeit wird hier nicht verlangt, und der Besitz eines Sportbootführerscheins ist gerade das, was in diesem Leistungsbereich entfällt.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Nachweis der Zuverlässigkeit.
    • Mindestalter 14 Jahre.
    • Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Recht und Verantwortung — Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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