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SBF Binnen · Spezifische FragenRecht und Verantwortung
15 amtliche Prüfungsfragen. Wofür der Schein gilt, wer steuern darf, wo die Regeln stehen. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.
Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte
Worum es hier geht
Direkt zu den Fragen ↓Der Abschnitt beantwortet drei Fragen: Wofür brauche ich diesen Schein, wer darf damit steuern, und wo steht das alles?
Die Grenzen des Scheins sind zwei Zahlen. Vorgeschrieben ist er für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verbrennungsmotoren beziehungsweise 7,5 kW bei Elektromotoren in der Betriebsart S1 — und er berechtigt bis zu einer Länge von weniger als 20 m, ohne Ruder und Bugspriet gemessen. Unterhalb der Leistungsgrenze braucht man ihn nicht; ab 20 m Länge reicht er nicht mehr. Gültig ist er auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich, und auf dem Rhein gilt er ebenfalls, sobald die Maschine über der Grenze liegt.
Beim Steuern gibt es zwei Rollen, die nicht dasselbe sind. Der Schiffsführer trägt die Verantwortung. Am Ruder darf aber auch jemand anderes stehen — diese Person muss mindestens 16 Jahre alt sowie körperlich, geistig und fachlich geeignet sein. Dasselbe Mindestalter gilt für den Führer eines Sportbootes unterhalb der Leistungsgrenze. Und der Rudergänger muss zur sicheren Steuerung in der Lage sein: alle Informationen und Weisungen empfangen und geben, alle Schallzeichen wahrnehmen, nach allen Seiten genügend freie Sicht haben. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum man nicht hinter einem Aufbau steuert.
Die allgemeine Sorgfaltspflicht ist die Auffangregel für alles, was in keiner Vorschrift steht, und sie nennt vier Dinge, die zu vermeiden sind: die Gefährdung von Menschenleben, Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, die Behinderung der Schifffahrt und die Beeinträchtigung der Umwelt. Von den Verkehrsbestimmungen darf nur abgewichen werden, wenn unmittelbar Gefahr für sich oder andere droht — nicht, weil es gerade praktischer wäre. Entzogen wird der Schein bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Wo die Regeln stehen, ist nach Revier geordnet: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und Rheinschifffahrtspolizeiverordnung für Binnenschifffahrtsstraßen und Rhein, Moselschifffahrtspolizeiverordnung und Donauschifffahrtspolizeiverordnung für Mosel und Donau, dazu die Wassermotorräderverordnung und die Wasserskiverordnung. Aktuelle Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen gibt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, das Internetangebot unter www.elwis.de und die Wasserschutzpolizei. Und wer im oder in der Grundberührung hat, benachrichtigt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei mit genauer Angabe der Hindernisstelle — weil dort jetzt womöglich etwas liegt, das dem Nächsten gefährlich wird.
- Ab wann nötig
- Mehr als 11,03 kW (15 PS) Verbrennungs- oder 7,5 kW Elektromotor.
- Bis wohin gültig
- Bis zu einer Länge von weniger als 20 m.
- Am Ruder
- Mindestens 16 Jahre, körperlich, geistig und fachlich geeignet.
- Abweichen erlaubt
- Nur bei unmittelbar drohender Gefahr.
Die typische Falle: Die 20 m werden ohne Ruder und Bugspriet gemessen. Und 20 m genau sind schon zu viel — der Schein gilt bis WENIGER als 20 m.
Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.
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Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?
Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
kW = Kilowatt · PS = Pferdestärke, eine veraltete physikalische Maßeinheit für die Leistung · bzw. = beziehungsweise · S1 = Dauerbetrieb mit konstanter Belastung
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen, und beide sind Grenzen in verschiedene Richtungen. Nach oben die Länge: unter zwanzig Metern, denn darüber beginnt das Berufsschifffahrtsrecht mit eigenen Patenten. Nach unten die Leistung: mehr als elf Komma null drei Kilowatt beim Verbrennungsmotor beziehungsweise sieben Komma fünf beim Elektromotor im Dauerbetrieb, denn darunter braucht es gar keine Fahrerlaubnis.
Merksatz
Genug Leistung, aber wenig Länge — dazwischen liegt der Schein
Typischer FehlerEine der beiden Grenzen umzudrehen. Mehr als zwanzig Meter führt aus dem Sportbootrecht heraus, weniger Leistung führt in die Erlaubnisfreiheit — beide Male ist dieser Schein nicht der richtige.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
- Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
- Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
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Auf welchen Gewässern gilt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen?
Auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.
Der Schein gilt auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich — also auf den Flüssen und Kanälen, für die der Bund zuständig ist. Landesgewässer fallen nicht darunter: Für Seen und Flüsse in Landeshoheit gilt Landesrecht, und das kann eigene Anforderungen stellen oder gar keine. Wer dort fährt, muss also gesondert nachsehen.
Merksatz
Der Bund für die Bundeswasserstraßen, die Länder für den Rest
Typischer FehlerIhn auf alle Landesgewässer auszudehnen. Und Seewasserstraßen sind der Geltungsbereich des anderen Scheins — See und Binnen sind zwei getrennte Berechtigungen, auch wenn man beide haben kann.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Auf allen Landesgewässern.
- Auf den Bundeswasserstraßen und allen Landesgewässern.
- Auf allen Seewasserstraßen.
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Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Entzogen wird der Schein, wenn eine der beiden Voraussetzungen für seine Erteilung wegfällt: die Tauglichkeit oder die Zuverlässigkeit. Beide müssen fehlen, nicht bloß zweifelhaft sein — solange nur ein Zweifel besteht, wird geprüft, nicht entzogen. Das ist der Unterschied, den diese Frage abklopft.
Merksatz
Fehlend wird entzogen, zweifelhaft wird geprüft
Typischer FehlerBei zweifelhafter Tauglichkeit oder zweifelhafter Zuverlässigkeit schon zu entziehen. Und eine einzelne begangene Ordnungswidrigkeit lässt die Zuverlässigkeit nicht ohne Weiteres entfallen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
- Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
- Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
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Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht?
Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt.
Die allgemeine Sorgfaltspflicht zählt vier Dinge auf, die zu vermeiden sind: die Gefährdung von Menschenleben, Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, die Behinderung der Schifffahrt und die Beeinträchtigung der Umwelt. Sie stehen in dieser Reihenfolge, und die ist keine Zufälligkeit — Menschen zuerst, die Umwelt zuletzt, aber eben auch sie.
Merksatz
Menschen, Sachen, Verkehr, Umwelt — alle vier
Typischer FehlerEine der vier Gruppen wegzulassen. Die falschen Fassungen unterscheiden sich genau darin: Einmal fehlen die Menschenleben, einmal die Beschädigungen, einmal die Behinderung der Schifffahrt.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Gefährdung von Menschenleben, Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern und Beeinträchtigung der Umwelt.
- Es ist alles zu tun, was zur Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt nötig ist.
- Es ist alles zu tun, was zur Vermeidung von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt nötig ist.
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Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
Abweichen darf man nur bei unmittelbar drohender Gefahr — wenn also der Schaden sonst gerade eintritt. Es ist die Notlage und nicht die Unbequemlichkeit, die von den Regeln befreit. Und weil man in diesem Moment allein entscheidet, ist die Schwelle bewusst eng gefasst: Wer wegen einer entfernten Möglichkeit abweicht, schafft die Gefahr erst.
Merksatz
Nur wenn es jetzt passiert, nicht wenn es passieren könnte
Typischer FehlerEine mittelbar drohende Gefahr genügen zu lassen — das ist genau die Aufweichung, die die Regel nicht will. Und eine bevorstehende Begegnung oder ein Überholvorgang sind Alltag und kein Grund, die Vorschriften beiseitezulassen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bei unmittelbar bevorstehender Begegnung.
- Bei unmittelbar bevorstehendem Überholvorgang.
- Bei mittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
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Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?
Mindestalter 16 Jahre.
Unterhalb der Leistungsgrenze braucht es keinen Schein — aber eine Bedingung bleibt: das Mindestalter von sechzehn Jahren. Sie ist die einzige zusätzliche Anforderung neben Tauglichkeit und Eignung. Ein Boot mit kleiner Maschine ist damit nicht regelfrei, es ist nur erlaubnisfrei.
Merksatz
Ohne Schein, aber nicht ohne Alter: sechzehn
Typischer FehlerAuf vierzehn Jahre zu gehen — das ist zu jung. Ein Nachweis der Zuverlässigkeit wird hier nicht verlangt, und der Besitz eines Sportbootführerscheins ist gerade das, was in diesem Leistungsbereich entfällt.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Mindestalter 14 Jahre.
- Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
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Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) beträgt?
Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
Oberhalb der Leistungsgrenze braucht es den Schein — auf dem Rhein wie auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen. Verlangt ist der Sportbootführerschein für Sportboote mit Antriebsmaschine oder ein gleichgestelltes Befähigungszeugnis; ein Berufspatent etwa erfüllt die Anforderung ebenfalls, weil es mehr abdeckt als der Sportbootführerschein.
Merksatz
Über der Grenze zählt das Papier, nicht das Alter
Typischer FehlerEs bei einem Mindestalter zu belassen, sechzehn oder vierzehn Jahre. Das genügt nur unterhalb der Leistungsgrenze. Und ein Nachweis der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für den Schein, nicht sein Ersatz.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Mindestens 14 Jahre.
- Mindestalter 16 Jahre.
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Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?
Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Der Schiffsführer bleibt verantwortlich, auch wenn ein anderer am Ruder steht. Deshalb braucht der Rudergänger keinen eigenen Schein — wohl aber ein Mindestalter von sechzehn Jahren und die körperliche, geistige und fachliche Eignung. Der Schiffsführer muss sich davon überzeugen; er haftet für die Wahl.
Merksatz
Sechzehn und geeignet — den Schein hat der Verantwortliche
Typischer FehlerVom Rudergänger den Sportbootführerschein zu verlangen. Und das Alter zu verschieben, auf vierzehn oder achtzehn Jahre, trifft die Grenze nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
- Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
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Wo erhält man Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen?
Bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei.
Drei Quellen, und alle drei sind aktuell: die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als zuständige Behörde, ihr Internetauftritt für die laufenden Meldungen, und die Wasserschutzpolizei vor Ort. Was sie gemeinsam haben: Sie kennen den heutigen Stand. Eine Verordnung kennt ihn nicht — sie steht seit ihrer letzten Änderung unverändert da.
Merksatz
Aktuelles kommt von Behörden, nicht aus Verordnungen
Typischer FehlerIn einer Vorschrift nachzuschlagen. Weder die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung noch die Binnenschiffsuntersuchungsordnung enthält tagesaktuelle Verkehrsbeschränkungen. Und ein Wasserwirtschaftsamt ist für die Schifffahrt nicht zuständig.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bei einem Wasserwirtschaftsamt und bei der Wasserschutzpolizei.
- In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Teil II.
- In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
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Wozu muss der Rudergänger eines Sportbootes zur sicheren Steuerung in der Lage sein?
Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
Drei Fähigkeiten werden verlangt, und sie decken drei Kanäle ab. Reden und hören, damit Weisungen an Bord ankommen und Rückfragen möglich sind. Die Ohren nach draußen, denn ein Schallzeichen des anderen nützt nichts, wenn es niemand hört. Und der Blick rundum, ohne toten Winkel durch Aufbauten oder Persenning. Fehlt eines davon, steuert er nach unvollständiger Lage.
Merksatz
Reden, hören, sehen — alle drei
Typischer FehlerEines der drei wegzulassen. Genau darin unterscheiden sich die falschen Fassungen: Mal fehlt die freie Sicht, mal die Verständigung, mal das Wahrnehmen der Schallzeichen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben.
- Alle Schallzeichen wahrnehmen zu können und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
- Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
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Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).
Die Grenze liegt bei weniger als zwanzig Metern, und gemessen wird der Rumpf ohne Ruder und Bugspriet. Der Zusatz ist wichtig für Segler: Ein Bugspriet kann mehrere Meter ausmachen, und ohne die Klarstellung fielen Boote aus dem Geltungsbereich, deren Rumpf klar darunterliegt.
Merksatz
Zwanzig Meter Rumpf — Ruder und Bugspriet zählen nicht mit
Typischer FehlerRuder und Bugspriet mitzumessen. Und die Zahl zu verschieben, auf fünfundzwanzig oder fünfzehn Meter, trifft die Grenze des Sportbootrechts nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
- Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).
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Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrtsstraßen und den Rhein?
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Zwei Verordnungen teilen sich das Gebiet: Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt für die deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung für den Rhein. Der Rhein hat eine eigene Ordnung, weil er ein internationaler Strom mit einer eigenen Kommission ist — deutsches Recht allein könnte ihn nicht regeln.
Merksatz
Der Rhein hat seine eigene Ordnung, der Rest die gemeinsame
Typischer FehlerDie Binnenschiffsuntersuchungsordnung einzusetzen — die regelt die technische Untersuchung der Fahrzeuge, nicht das Verhalten im Verkehr. Mosel und Donau haben wieder eigene Verordnungen, und die Regeln für Wassermotorräder und Wasserski sind Sonderrecht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
- Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.
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Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Mosel und die Donau?
Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
Mosel und Donau haben je eine eigene Schifffahrtspolizeiverordnung, aus demselben Grund wie der Rhein: Beide sind internationale Wasserstraßen, an denen mehrere Staaten liegen. Das Muster ist damit durchgehend — wo ein Strom über Grenzen läuft, gibt es eine eigene Ordnung dafür.
Merksatz
Grenzüberschreitender Strom, eigene Verordnung
Typischer FehlerDie Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für eines der beiden einzusetzen — sie deckt gerade die Flüsse ab, die keine eigene Ordnung haben. Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung regelt etwas ganz anderes.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Donauschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
- Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.
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Wo findet man Regeln für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen?
Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.
Wassermotorräder und Wasserskilaufen haben eigene Verordnungen, weil beides mit dem gewöhnlichen Schiffsverkehr wenig zu tun hat: hohe Geschwindigkeit, ständige Kurswechsel, eine Person im Wasser hinter dem Boot. Solche Sonderfälle in die allgemeinen Verkehrsregeln zu schreiben hätte sie unübersichtlich gemacht.
Merksatz
Sonderfälle bekommen eigene Verordnungen
Typischer FehlerIn den allgemeinen Verkehrsordnungen zu suchen — der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Und Mosel- und Donauverordnung sind Ortsrecht und regeln keine Sportarten.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
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Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.
Eine Grundberührung im Fahrwasser oder in der Fahrrinne betrifft nicht nur das eigene Boot: Dort liegt offenbar etwas, das dort nicht hingehört, und das nächste Fahrzeug fährt ebenfalls darauf. Zu melden ist deshalb die Stelle, und zwar so genau wie möglich — an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei.
Merksatz
Gemeldet wird die Stelle, nicht der Schaden
Typischer FehlerDie eigenen Schiffsdaten für das Wesentliche zu halten — gebraucht wird die Hindernisstelle. Vor Ort zu bleiben, bis die Polizei kommt, ist nicht verlangt, und ein Baggerunternehmen zu verständigen ist nicht Sache des Bootsführers.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
- Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.
- Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.