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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 92

Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor? Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.

  1. 92

    Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor?
    Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.

    Musterantwort

    1. Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes,
    2. Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person,
    3. maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden,
    4. Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff,
    5. Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht — Einreise im Ausland, Flaggen- und Schiffszertifikat, Küstenmeer und Basislinie, Seeunfall nach SUG melden, Seeämter und Flaggenführung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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