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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 94

Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

  1. 94

    Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden?
    Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

    Musterantwort

    Es sind folgende Angaben zu melden:

    • Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden,
    • Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles,
    • Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI),
    • Typ, Verwendungszweck,
    • Name des Betreibers des Schiffes,
    • Name des verantwortlichen Schiffsführers,
    • Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes,
    • Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord,
    • Umfang des Personen- und Sachschadens,
    • Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses,
    • Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind,
    • Wetterbedingungen,
    • Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht — Einreise im Ausland, Flaggen- und Schiffszertifikat, Küstenmeer und Basislinie, Seeunfall nach SUG melden, Seeämter und Flaggenführung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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