Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht › Frage 95

SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 95

In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen? Wer ist verantwortlich für die Meldung?

  1. 95

    In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen?
    Wer ist verantwortlich für die Meldung?

    Musterantwort

    Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt".

    Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht — Einreise im Ausland, Flaggen- und Schiffszertifikat, Küstenmeer und Basislinie, Seeunfall nach SUG melden, Seeämter und Flaggenführung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht