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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 93

Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen? Wie kann es umgesetzt werden?

  1. 93

    Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen?
    Wie kann es umgesetzt werden?

    Musterantwort

    Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt Schiffspapiere, SUG, Flaggenrecht — Einreise im Ausland, Flaggen- und Schiffszertifikat, Küstenmeer und Basislinie, Seeunfall nach SUG melden, Seeämter und Flaggenführung.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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