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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 40

Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eingetragenen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?

  1. 40

    Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eingetragenen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?

    Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

    Das Unterscheidungssignal gehört zur Eintragung des Schiffes, nicht zur Funkanlage. Wer eine Yacht ins Seeschiffsregister eintragen lässt, bekommt es deshalb vom Registergericht — das Register wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Dieses Signal aus mindestens vier Zeichen dient dann zugleich als Rufzeichen der Seefunkstelle an Bord.

    MerksatzWer ins Register kommt, bekommt sein Signal vom Amtsgericht

    Typischer FehlerDie Bundesnetzagentur liegt nahe, weil sie sonst die Rufzeichen vergibt — bei registrierten Schiffen dient aber das Signal aus dem Register als Rufzeichen. BSH und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung führen kein Seeschiffsregister.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
    • Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot — Sendeleistung, Rufzeichen und Unterscheidungssignal, wer Seefunkstellen prüft, Fernmeldegeheimnis, CE-Zeichen und Binnenschifffahrtsfunk.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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