Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot › Frage 44

SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 44

Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden?

  1. 44

    Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden?

    Aussendungen, die „An alle Funkstellen“ gerichtet sind

    Eine Aussendung an alle Funkstellen ist ausdrücklich für jeden bestimmt, der sie empfängt — eine Sicherheitsmeldung oder Warnung soll sich gerade verbreiten. Für alle übrigen Nachrichten gilt das Fernmeldegeheimnis: Sie sind an bestimmte Empfänger gerichtet, auch wenn jeder auf dem Kanal technisch mithören kann.

    MerksatzNur was an alle geht, darf an alle weiter

    Typischer FehlerAllgemeines Interesse ist kein Maßstab — wer sollte das entscheiden? Und dass eine Aussendung im öffentlichen Seefunkdienst läuft, macht sie nicht frei; gerade dort gilt das Fernmeldegeheimnis.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Aussendungen, die von allgemeinem Interesse sind
    • Aussendungen im öffentlichen Seefunkdienst
    • Aussendungen im Seefunkdienst dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot — Sendeleistung, Rufzeichen und Unterscheidungssignal, wer Seefunkstellen prüft, Fernmeldegeheimnis, CE-Zeichen und Binnenschifffahrtsfunk.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot