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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 39

Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?

  1. 39

    Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?

    Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

    Eine Seefunkstelle ist zweierlei: eine Funkanlage, die Frequenzen nutzt, und ein Teil der Sicherheitsausrüstung eines Schiffes. Für die Funkseite ist die Bundesnetzagentur zuständig, die auch die Zuteilung erteilt; das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die Fachbehörde für die Seeschifffahrt. Diese beiden dürfen prüfen, ob die Anlage funktioniert und ordnungsgemäß betrieben wird.

    MerksatzFunkprüfung an Bord: BNetzA oder BSH

    Typischer FehlerWasserschutzpolizei, Hafenbehörden und Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind für Verkehr und Ordnung auf dem Wasser da und begegnen einem viel häufiger. Die Funktionsfähigkeit der Seefunkstelle prüfen sie nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
    • Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
    • Hafenbehörden in den Seehäfen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot — Sendeleistung, Rufzeichen und Unterscheidungssignal, wer Seefunkstellen prüft, Fernmeldegeheimnis, CE-Zeichen und Binnenschifffahrtsfunk.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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