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SRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen

Rufzeichen, Behörden, Abhörverbot

10 amtliche Prüfungsfragen. Sendeleistung, Rufzeichen und Unterscheidungssignal, wer Seefunkstellen prüft, Fernmeldegeheimnis, CE-Zeichen und Binnenschifffahrtsfunk. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.

Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte

Worum es hier geht

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Wer eine Seefunkstelle betreibt, hat es mit mehreren Stellen zu tun, und jede ist für etwas anderes zuständig: Kennungen, Kontrolle, Registrierung. Die Verwechslung der Behörden ist der eigentliche Prüfungsstoff dieses Abschnitts.

Sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen erteilt in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg. Ist eine Yacht dagegen in das Seeschiffsregister eingetragen, teilt ihr das Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu. Ein vierstelliges Rufzeichen wie „DDTW“ verrät deshalb eine Seefunkstelle an Bord eines deutschen Schiffes, das in einem Seeschiffsregister eingetragen ist. Die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen überprüfen dürfen die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Bei einer fest installierten UKW-Seefunkanlage lässt sich die Sendeleistung auf 1 Watt oder maximal 25 Watt schalten. Ein ordnungsgemäß in Verkehr gebrachtes Funkgerät erkennt man am CE-Zeichen. Wer zusätzlich am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen will, braucht eine umschaltbare Kombi-Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk oder eine zusätzliche Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk; die Seefunkanlage allein genügt dort nicht.

Als Regelungsort für das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis nennt der Katalog das Telekommunikationsgesetz (TKG). Verpflichtet sind alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben — also auch, wer nur zufällig etwas mitgehört hat. Uneingeschränkt aufnehmen und verbreiten darf man nur Aussendungen, die „An alle Funkstellen“ gerichtet sind. Ein allgemeines Interesse an einer Nachricht reicht dafür nicht.

Rufzeichen
Sechsstellig von der BNetzA, Außenstelle Hamburg.
Unterscheidungssignal
Mindestens vierstellig, vom Seeschiffsregister des Amtsgerichts.
Überprüfung
Bundesnetzagentur und BSH.
Sendeleistung
1 Watt oder maximal 25 Watt.
Abhörverbot
Laut Katalog im TKG geregelt, gilt für alle, die bedienen, beaufsichtigen oder Kenntnis erlangen.
Frei verwendbar
Nur Aussendungen „An alle Funkstellen“.

Die typische Falle: Rufzeichen und Unterscheidungssignal kommen von verschiedenen Stellen: das Rufzeichen von der Bundesnetzagentur, das Unterscheidungssignal einer registrierten Yacht vom Amtsgericht. Und beim Abhörverbot nennt der Katalog das TKG, nicht die VO Funk.

Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.

  1. 37

    Welche Sendeleistungen lassen sich bei einer fest installierten UKW-Seefunkanlage schalten?

    1 Watt oder maximal 25 Watt

    Eine fest eingebaute UKW-Seefunkanlage hat zwei Leistungsstufen: 1 Watt für den Nahbereich, etwa im Hafen oder mit einem Schiff in Sichtweite, und höchstens 25 Watt, wenn die volle Reichweite gebraucht wird. Wer nah mit kleiner Leistung sendet, blockiert den Kanal nicht für Funkstellen weit außerhalb, die ihn gleichzeitig nutzen wollen.

    MerksatzEins für nah, fünfundzwanzig für weit

    Typischer FehlerDie anderen Paare klingen ähnlich technisch, sind aber keine Stufen einer festen UKW-Anlage. Mehr als 25 Watt sind im UKW-Seefunk nicht vorgesehen, deshalb fallen die 50 Watt weg; Werte wie 0,1 oder 2,5 Watt sind keine Stufen einer Festanlage.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • 25 Watt oder maximal 50 Watt
    • 0,1 Watt oder maximal 2,5 Watt
    • 1 Watt oder maximal 12 Watt

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  2. 38

    Welche Behörde erteilt in Deutschland sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen?

    Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

    Rufzeichen sind Teil der Zuteilung einer Seefunkstelle, und die Zuteilung stellt in Deutschland die Bundesnetzagentur in ihrer Außenstelle Hamburg aus. Das sechsstellige Rufzeichen bekommt eine Seefunkstelle, die kein Unterscheidungssignal aus dem Seeschiffsregister hat, typischerweise ein Sportboot. Rufzeichen und Rufnummer kommen damit aus derselben Hand wie die Urkunde.

    MerksatzRufzeichen kommt aus Hamburg, mit der Zuteilung

    Typischer FehlerMülheim an der Ruhr nennt zwar ebenfalls die Bundesnetzagentur, aber die falsche Außenstelle. Das BSH in Hamburg und das Wasser- und Schifffahrtsamt sind Schifffahrtsbehörden, sie vergeben keine Funkrufzeichen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg
    • Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Hamburg

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  3. 39

    Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?

    Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

    Eine Seefunkstelle ist zweierlei: eine Funkanlage, die Frequenzen nutzt, und ein Teil der Sicherheitsausrüstung eines Schiffes. Für die Funkseite ist die Bundesnetzagentur zuständig, die auch die Zuteilung erteilt; das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die Fachbehörde für die Seeschifffahrt. Diese beiden dürfen prüfen, ob die Anlage funktioniert und ordnungsgemäß betrieben wird.

    MerksatzFunkprüfung an Bord: BNetzA oder BSH

    Typischer FehlerWasserschutzpolizei, Hafenbehörden und Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind für Verkehr und Ordnung auf dem Wasser da und begegnen einem viel häufiger. Die Funktionsfähigkeit der Seefunkstelle prüfen sie nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
    • Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
    • Hafenbehörden in den Seehäfen

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  4. 40

    Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eingetragenen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?

    Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

    Das Unterscheidungssignal gehört zur Eintragung des Schiffes, nicht zur Funkanlage. Wer eine Yacht ins Seeschiffsregister eintragen lässt, bekommt es deshalb vom Registergericht — das Register wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Dieses Signal aus mindestens vier Zeichen dient dann zugleich als Rufzeichen der Seefunkstelle an Bord.

    MerksatzWer ins Register kommt, bekommt sein Signal vom Amtsgericht

    Typischer FehlerDie Bundesnetzagentur liegt nahe, weil sie sonst die Rufzeichen vergibt — bei registrierten Schiffen dient aber das Signal aus dem Register als Rufzeichen. BSH und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung führen kein Seeschiffsregister.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
    • Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

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  5. 41

    Welche Art von Funkstelle hat z. B. das Rufzeichen „DDTW“?

    Seefunkstelle an Bord eines deutschen Schiffes, eingetragen in einem Seeschiffsregister

    DDTW ist ein Rufzeichen aus vier Buchstaben aus dem deutschen Rufzeichenbereich. Ein solches vierstelliges Rufzeichen ist das Unterscheidungssignal, das ein Schiff bei der Eintragung ins Seeschiffsregister erhält und das zugleich seine Seefunkstelle kennzeichnet. Sportboote ohne Registereintrag haben dagegen ein längeres Rufzeichen.

    MerksatzVier Buchstaben, deutsch, im Register — eine Seefunkstelle

    Typischer FehlerEin vierstelliges Unterscheidungssignal dieser Art kennzeichnet ein registriertes Schiff, nicht eine Küstenfunkstelle des Schiffsmeldedienstes oder einen SAR-Hubschrauber. Ein Hinweis auf eine Funkstelle des Nichtöffentlichen Funkdienstes steckt in DDTW ebenso wenig.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Küstenfunkstelle des Schiffsmeldedienstes (SMD)
    • Funkstelle des Nichtöffentlichen Funkdienstes
    • Funkstelle an Bord eines SAR-Hubschraubers

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  6. 42

    Das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis sind geregelt...

    im Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot sind deutsches Recht, kein internationales Betriebsverfahren und keine Schiffssicherheitsvorschrift. Sie schützen den Inhalt von Nachrichten vor Mithörern und gehören deshalb ins Telekommunikationsgesetz, das für alle Telekommunikation gilt, den Seefunk eingeschlossen. Der Prüfungskatalog nennt dafür das TKG.

    MerksatzGeheimnis und Abhörverbot: deutsches Telekommunikationsrecht

    Typischer FehlerDie VO Funk ist internationales Recht für Frequenzen und Betriebsverfahren, die Schiffssicherheitsverordnung regelt die Ausrüstung, und das FTEG betraf das Inverkehrbringen von Funkanlagen. Die hier gefragten Pflichten stehen im deutschen Telekommunikationsrecht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk)/in den Radio Regulations (RR)
    • in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
    • im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG)

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  7. 43

    Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Abhörverbots verpflichtet?

    Alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben

    Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Wissen an, nicht an einen Posten an Bord. Verpflichtet ist, wer die Seefunkstelle beaufsichtigt oder bedient, und ebenso jeder, der auf andere Weise vom Inhalt des öffentlichen Nachrichtenaustauschs erfahren hat — etwa ein Gast, der ein Gespräch mitgehört hat. Wer etwas weiß, darf es nicht weitergeben, gleich ob er dazu bestellt wurde.

    MerksatzWer mithört, schweigt — egal welche Rolle er an Bord hat

    Typischer FehlerDie Pflicht entsteht nicht erst, wenn der Schiffsführer jemanden ausdrücklich verpflichtet, und sie trifft nicht nur Personen, die ständig an Bord sind oder das Funkgerät bedienen können. Sie folgt aus der Kenntnis des Inhalts.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Alle Personen, die ständig an Bord sind
    • Alle Personen, die das Funkgerät bedienen können
    • Alle Personen, die vom Schiffsführer ausdrücklich dazu verpflichtet worden sind

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  8. 44

    Welche Nachrichten dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden?

    Aussendungen, die „An alle Funkstellen“ gerichtet sind

    Eine Aussendung an alle Funkstellen ist ausdrücklich für jeden bestimmt, der sie empfängt — eine Sicherheitsmeldung oder Warnung soll sich gerade verbreiten. Für alle übrigen Nachrichten gilt das Fernmeldegeheimnis: Sie sind an bestimmte Empfänger gerichtet, auch wenn jeder auf dem Kanal technisch mithören kann.

    MerksatzNur was an alle geht, darf an alle weiter

    Typischer FehlerAllgemeines Interesse ist kein Maßstab — wer sollte das entscheiden? Und dass eine Aussendung im öffentlichen Seefunkdienst läuft, macht sie nicht frei; gerade dort gilt das Fernmeldegeheimnis.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Aussendungen, die von allgemeinem Interesse sind
    • Aussendungen im öffentlichen Seefunkdienst
    • Aussendungen im Seefunkdienst dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden

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  9. 45

    Wenn ein Funkgerät ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist, trägt es...

    das CE-Zeichen

    Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Funkanlage die grundlegenden Anforderungen der europäischen Funkanlagenrichtlinie erfüllt. Erst damit darf sie im europäischen Binnenmarkt angeboten und in Verkehr gebracht werden. Das Zeichen ist also der sichtbare Nachweis für genau das, wonach gefragt ist.

    MerksatzIn Verkehr gebracht heißt CE-gekennzeichnet

    Typischer FehlerGS- und VDE-Prüfzeichen sind freiwillige Prüfsiegel und keine Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Eine Seriennummer hat jedes Gerät, sie sagt nichts über die Zulässigkeit.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • eine Seriennummer
    • das GS-Prüfzeichen
    • das VDE-Prüfzeichen

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  10. 46

    Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle...

    mit einer umschaltbaren „Kombi-Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk“ oder einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden

    Auf Binnenschifffahrtsstraßen gelten eigene Regeln: Dort wird mit ATIS-Kennung gefunkt, DSC ist ausgeschaltet, und die Sendeleistung ist auf bestimmten Kanälen begrenzt. Eine reine Seefunkanlage kann das nicht. Deshalb braucht es eine umschaltbare Kombi-Anlage, die je nach Revier im richtigen Betrieb arbeitet, oder eine zusätzliche Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.

    MerksatzBinnen anders als See — umschalten oder zweites Gerät

    Typischer FehlerNicht ändern geht nicht, weil der Binnenbetrieb andere Regeln hat. Eine weitere Seefunkanlage brächte nur denselben Seebetrieb zweimal an Bord, und das bloße Aussenden einer ATIS-Kennung neben der MMSI ersetzt keinen eigenen Binnenbetrieb.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden
    • nicht geändert werden
    • mit der MMSI auch eine ATIS-Kennung aussenden

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