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SRC · Betriebsverfahren und Rangfolgen · Frage 87

Welchem Funkverkehr ist der Nachrichtenaustausch zwischen Küstenfunkstellen des Revier- und Hafenfunkdienstes und Seefunkstellen zuzuordnen?

  1. 87

    Welchem Funkverkehr ist der Nachrichtenaustausch zwischen Küstenfunkstellen des Revier- und Hafenfunkdienstes und Seefunkstellen zuzuordnen?

    Nichtöffentlicher Funkverkehr

    Öffentlicher Funkverkehr ist, was über Küstenfunkstellen ins öffentliche Netz geht und abgerechnet wird, etwa Telefongespräche. Der Revier- und Hafenfunkdienst dient dagegen der Sicherheit und Abwicklung des Schiffsverkehrs und ist deshalb nichtöffentlicher Funkverkehr — ohne Abrechnung und ohne Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft.

    MerksatzHafenfunk ist Dienst, kein Telefon — also nichtöffentlich

    Typischer FehlerPort Radio zu wählen, weil es nach Hafen klingt. Das ist aber nur eine englische Bezeichnung, keine Art von Funkverkehr. On Board Traffic ist der Funk innerhalb eines Schiffes, und öffentlicher Funkverkehr läuft über das öffentliche Netz.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • On Board Traffic
    • Port Radio
    • Öffentlicher Funkverkehr

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren und Rangfolgen“. Sie steht im Abschnitt Rangfolge und Revierfunk — Not vor Dringlichkeit vor Sicherheit vor Routine, was ins Schiffstagebuch gehört, Revier- und Hafenfunkdienst und wer den Arbeitskanal bestimmt.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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