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SRC · Betriebsverfahren und Rangfolgen · Frage 91Wie ist eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes gekennzeichnet?
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Wie ist eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes gekennzeichnet?
Geografischer Name des Ortes, dem die Art des Dienstes und das Wort Radio folgen
Der Rufname einer Küstenfunkstelle im Revier- und Hafenfunkdienst folgt einer festen Reihenfolge: Vorne steht der geografische Ortsname, danach folgt die Dienstart, und am Schluss steht Radio. Wer die Reihenfolge kennt, erkennt am Rufnamen, wo die Station sitzt und wofür sie zuständig ist.
Merksatz
Ort zuerst, dann der Dienst, Radio ganz am Ende
Typischer FehlerLeicht verrutscht die Reihenfolge, etwa mit Radio am Anfang oder mit Radio direkt hinter dem Ortsnamen. Beides ist falsch: Radio steht immer am Schluss, und zwischen Ort und Radio steht die Art des Dienstes.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Wort Radio, dem die Art des Dienstes und der geografische Name des Ortes folgen
- Geografischer Name des Ortes, dem das Wort Radio und die Art des Dienstes folgen
- Radio, dem der geografische Name des Ortes und die Art des Dienstes folgen
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren und Rangfolgen“. Sie steht im Abschnitt Rangfolge und Revierfunk — Not vor Dringlichkeit vor Sicherheit vor Routine, was ins Schiffstagebuch gehört, Revier- und Hafenfunkdienst und wer den Arbeitskanal bestimmt.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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