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SRC · Betriebsverfahren und Rangfolgen · Frage 89

Welcher Funkdienst gehört neben dem Revier- und Hafenfunkdienst ebenfalls zum Sicherheitsfunkdienst innerhalb des mobilen Seefunkdienstes?

  1. 89

    Welcher Funkdienst gehört neben dem Revier- und Hafenfunkdienst ebenfalls zum Sicherheitsfunkdienst innerhalb des mobilen Seefunkdienstes?

    Schiffslenkungsfunkdienst

    Zum Sicherheitsfunkdienst innerhalb des mobilen Seefunkdienstes gehört neben dem Revier- und Hafenfunkdienst der Schiffslenkungsfunkdienst. Über ihn laufen Nachrichten, die die Bewegung von Schiffen betreffen, damit der Verkehr sicher abgewickelt werden kann.

    MerksatzRevier- und Hafenfunk plus Schiffslenkung — die Sicherheitsfunkdienste

    Typischer FehlerLotsenfunk oder Schleusenfunk zu wählen. Lotsen und Schleusen sind Gesprächspartner, aber keine eigenen Funkdienste in dieser Einteilung. Der Binnenschifffahrtsfunk ist ein eigener Funkdienst und gehört nicht zum mobilen Seefunkdienst.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Lotsenfunk
    • Schleusenfunk
    • Binnenschifffahrtsfunk

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren und Rangfolgen“. Sie steht im Abschnitt Rangfolge und Revierfunk — Not vor Dringlichkeit vor Sicherheit vor Routine, was ins Schiffstagebuch gehört, Revier- und Hafenfunkdienst und wer den Arbeitskanal bestimmt.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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