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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 11

Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?

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    Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?

    UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen

    Das SRC berechtigt zum Bedienen von UKW-Seefunkanlagen auf Fahrzeugen, die nicht zur Funkausrüstung verpflichtet sind, also typischerweise auf Sportbooten, sowie auf Traditionsschiffen. Für Schiffe mit Ausrüstungspflicht sind andere, berufliche Zeugnisse vorgesehen.

    MerksatzSRC: UKW auf See, auf Booten ohne Ausrüstungspflicht

    Typischer FehlerFür den Binnenschifffahrtsfunk und für den Luftfunk gelten eigene Zeugnisse, das SRC reicht dort nicht. Und auf funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen genügt es ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • UKW-Funkanlagen für See- und Luftfunkstellen
    • UKW-Funkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk
    • UKW-Funkanlagen auf funkausrüstungspflichtigen und nicht funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis — Was das SRC erlaubt und wann es vorgeschrieben ist, die Aufgabe des MRCC, Sea Areas im GMDSS, Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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