Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis › Frage 13

SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 13

An welchem Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) teilnehmen?

  1. 13

    An welchem Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) teilnehmen?

    Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF)

    Das SRC ist ein Zeugnis für kurze Reichweiten: Es erlaubt die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle, mit Sprechfunk und DSC. Das passt zu Sportbooten im Küstenbereich. Für Grenz- und Kurzwelle sowie für Satellitenfunk braucht es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis, das Long Range Certificate.

    MerksatzShort Range heißt nur UKW

    Typischer FehlerDie Versionen mit Satellitenfunk oder Grenzwelle und Kurzwelle klingen nach mehr Sicherheit, gehen aber über das SRC hinaus. Diese Bereiche deckt erst das Long Range Certificate ab.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Satellitenfunk
    • Mobiler Seefunkdienst auf Kurzwelle (KW/HF) und Grenzwelle (GW/MF), außer Satellitenfunk
    • Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Grenzwelle/Kurzwelle

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis — Was das SRC erlaubt und wann es vorgeschrieben ist, die Aufgabe des MRCC, Sea Areas im GMDSS, Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis