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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 12

Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes, das mit einer UKW-Seefunkstelle ausgerüstet ist, mindestens besitzen, um am GMDSS teilnehmen zu dürfen?

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    Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes, das mit einer UKW-Seefunkstelle ausgerüstet ist, mindestens besitzen, um am GMDSS teilnehmen zu dürfen?

    Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

    Für eine UKW-Seefunkstelle im GMDSS genügt das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis, das Short Range Certificate. Es deckt genau das ab, was eine solche Anlage kann: Sprechfunk und DSC auf UKW. Mindestens dieses Zeugnis muss der Führer haben; ein höheres ist erlaubt, aber nicht nötig.

    MerksatzUKW an Bord — SRC in der Tasche

    Typischer FehlerDas UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk gilt nur auf Binnengewässern und nicht für den Seefunk. Das General Operator's Certificate geht weit über das Nötige hinaus und ist für die Berufsschifffahrt gedacht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
    • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
    • Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (General Operator’s Certificate)

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis — Was das SRC erlaubt und wann es vorgeschrieben ist, die Aufgabe des MRCC, Sea Areas im GMDSS, Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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