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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III

Funkzeugnisse und Fernmeldegeheimnis

8 amtliche Prüfungsfragen. Was das SRC erlaubt und wann es vorgeschrieben ist, die Aufgabe des MRCC, Sea Areas im GMDSS, Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.

Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte

Worum es hier geht

Direkt zu den Fragen ↓

Ein Funkzeugnis berechtigt zu genau umrissenen Anlagen und Funkdiensten, und ein großer Teil der Prüfungsfragen dreht sich darum, wo die Grenze des SRC verläuft. Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) erlaubt die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF). Grenzwelle, Kurzwelle und Satellitenfunk gehören nicht dazu, ebenso wenig der Luftfunk oder der Binnenschifffahrtsfunk.

Auch bei den Fahrzeugen hat das SRC eine Grenze: Sein Inhaber darf UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen bedienen. Für den Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes mit UKW-Seefunkstelle ist das SRC zugleich das Mindestzeugnis, um am GMDSS teilnehmen zu dürfen. Auf einem Sportfahrzeug unter deutscher Flagge muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, zum Beispiel SRC oder LRC. Es genügt also nicht, dass irgendjemand an Bord funken darf, und welches Zeugnis nötig ist, richtet sich nach der eingebauten Anlage, nicht nach der Grenze der Hoheitsgewässer.

Zum Rahmen gehören zwei Begriffe aus dem Seenot- und Sicherheitsfunk. Eine Sea Area ist ein festgelegtes Seegebiet. Ein MRCC, eine Seenotleitung, hat im Seenotfall die Aufgabe, die zur Verfügung stehenden Kräfte zu koordinieren.

Der zweite Schwerpunkt ist der Schutz der Nachrichten. Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis sind nach dem Katalog im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, nicht in der Vollzugsordnung für den Funkdienst. Verpflichtet sind alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben. Die Pflicht hängt also nicht davon ab, ob jemand ständig an Bord ist oder vom Schiffsführer ausdrücklich verpflichtet wurde.

SRC
Mobiler Seefunkdienst auf UKW, ohne Grenz-, Kurzwelle und Satellitenfunk.
Fahrzeuge
Nicht funkausrüstungspflichtige Fahrzeuge und Traditionsschiffe.
Schiffsführer
Braucht ein Zeugnis für die eingebaute Anlage, zum Beispiel SRC oder LRC.
MRCC
Koordiniert im Seenotfall die verfügbaren Kräfte.
Geheimnis
Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis: nach dem Katalog im TKG geregelt.
Verpflichtet
Wer die Seefunkstelle beaufsichtigt, bedient oder von öffentlichem Nachrichtenaustausch Kenntnis erlangt.

Die typische Falle: Das SRC endet bei UKW: Satellitenfunk ist nicht eingeschlossen, ebenso wenig Grenz- und Kurzwelle. Und Abhörverbot und Fernmeldegeheimnis stehen nach dem Katalog im TKG, nicht in der VO Funk.

Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.

  1. 11

    Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?

    UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen

    Das SRC berechtigt zum Bedienen von UKW-Seefunkanlagen auf Fahrzeugen, die nicht zur Funkausrüstung verpflichtet sind, also typischerweise auf Sportbooten, sowie auf Traditionsschiffen. Für Schiffe mit Ausrüstungspflicht sind andere, berufliche Zeugnisse vorgesehen.

    MerksatzSRC: UKW auf See, auf Booten ohne Ausrüstungspflicht

    Typischer FehlerFür den Binnenschifffahrtsfunk und für den Luftfunk gelten eigene Zeugnisse, das SRC reicht dort nicht. Und auf funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen genügt es ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • UKW-Funkanlagen für See- und Luftfunkstellen
    • UKW-Funkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk
    • UKW-Funkanlagen auf funkausrüstungspflichtigen und nicht funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen

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  2. 12

    Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes, das mit einer UKW-Seefunkstelle ausgerüstet ist, mindestens besitzen, um am GMDSS teilnehmen zu dürfen?

    Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

    Für eine UKW-Seefunkstelle im GMDSS genügt das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis, das Short Range Certificate. Es deckt genau das ab, was eine solche Anlage kann: Sprechfunk und DSC auf UKW. Mindestens dieses Zeugnis muss der Führer haben; ein höheres ist erlaubt, aber nicht nötig.

    MerksatzUKW an Bord — SRC in der Tasche

    Typischer FehlerDas UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk gilt nur auf Binnengewässern und nicht für den Seefunk. Das General Operator's Certificate geht weit über das Nötige hinaus und ist für die Berufsschifffahrt gedacht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
    • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
    • Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (General Operator’s Certificate)

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  3. 13

    An welchem Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) teilnehmen?

    Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF)

    Das SRC ist ein Zeugnis für kurze Reichweiten: Es erlaubt die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle, mit Sprechfunk und DSC. Das passt zu Sportbooten im Küstenbereich. Für Grenz- und Kurzwelle sowie für Satellitenfunk braucht es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis, das Long Range Certificate.

    MerksatzShort Range heißt nur UKW

    Typischer FehlerDie Versionen mit Satellitenfunk oder Grenzwelle und Kurzwelle klingen nach mehr Sicherheit, gehen aber über das SRC hinaus. Diese Bereiche deckt erst das Long Range Certificate ab.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Satellitenfunk
    • Mobiler Seefunkdienst auf Kurzwelle (KW/HF) und Grenzwelle (GW/MF), außer Satellitenfunk
    • Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Grenzwelle/Kurzwelle

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  4. 14

    Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter deutscher Flagge für den Schiffsführer vorgeschrieben?

    Ein Funkzeugnis, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, z. B. SRC oder LRC

    Der Schiffsführer muss die Anlage bedienen dürfen, die tatsächlich eingebaut ist. Für eine UKW-Anlage reicht das SRC, für Grenz-, Kurzwelle oder Satellitenfunk ist das LRC nötig, das auch UKW abdeckt. Maßgeblich ist also die Art der Funkanlage an Bord, nicht das Fahrtgebiet.

    MerksatzDas Zeugnis muss zur eingebauten Anlage passen

    Typischer FehlerDie Grenze der Hoheitsgewässer entscheidet nicht über das Zeugnis, sondern die eingebaute Anlage. Dass irgendeine Person an Bord funken darf, genügt nicht, und wer das LRC besitzt, braucht nicht zusätzlich das SRC.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Ein SRC bis zur Grenze der Hoheitsgewässer, darüber hinaus ein LRC
    • Keines, es genügt, wenn eine Person an Bord ist, die die Funkanlage bedienen darf
    • Für die Bedienung einer Grenz-/Kurzwellenanlage ist das LRC vorgeschrieben, für die Bedienung einer UKW-Anlage zusätzlich das SRC

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  5. 15

    Welche Aufgabe hat ein „MRCC“ im Seenotfall?

    Koordinierung der im Seenotfall zur Verfügung stehenden Kräfte

    Ein MRCC ist eine Rettungsleitstelle speziell für die See, ein Maritime Rescue Co-ordination Centre. Im Seenotfall stellt es fest, welche Kräfte erreichbar sind, setzt sie ein und stimmt sie aufeinander ab — eigene Rettungseinheiten ebenso wie Handelsschiffe oder Hubschrauber in der Nähe. Sein Werkzeug ist die Koordinierung, nicht das eigene Boot.

    MerksatzDas M steht für maritim, die Aufgabe bleibt Koordinierung

    Typischer FehlerDie Bereithaltung von Rettungsfahrzeugen zu wählen. Fahrzeuge vorzuhalten ist Sache der Rettungsdienste; das MRCC lenkt, was verfügbar ist. Richtlinien erarbeitet es im Einsatz ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Bereithaltung von Rettungsfahrzeugen im Seenotfall
    • Erarbeitung von Richtlinien für das Verhalten im Seenotfall
    • Erteilung von Ratschlägen an den Havaristen

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  6. 16

    Was ist eine „Sea-Area“ im GMDSS?

    Festgelegtes Seegebiet

    Im GMDSS ist eine Sea-Area ein festgelegtes Seegebiet, abgegrenzt danach, welche Funkdienste dort erreichbar sind — etwa die UKW-Reichweite einer Küstenfunkstelle oder die Abdeckung durch Satelliten. Danach richtet sich, welche Funkausrüstung ein ausrüstungspflichtiges Schiff mitführen muss.

    MerksatzSea-Area: das Gebiet bestimmt die nötige Funkausrüstung

    Typischer FehlerEin international festgelegtes Seewarngebiet ist eine NAVAREA, kein Seegebiet im GMDSS-Sinn. Auch NAVTEX legt diese Gebiete nicht fest, und ein Raster zum Auffinden von Verunglückten gibt es dafür nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • International festgelegtes Seewarngebiet
    • Im NAVTEX bestimmtes Seegebiet
    • Weltweites Raster zum schnellen Auffinden von verunglückten Fahrzeugen

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  7. 17

    Das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis sind geregelt ...

    im Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot sind deutsches Recht, kein internationales Betriebsverfahren und keine Schiffssicherheitsvorschrift. Sie schützen den Inhalt von Nachrichten vor Mithörern und gehören deshalb ins Telekommunikationsgesetz, das für alle Telekommunikation gilt, den Seefunk eingeschlossen. Der Prüfungskatalog nennt dafür das TKG.

    MerksatzGeheimnis und Abhörverbot: deutsches Telekommunikationsrecht

    Typischer FehlerDie VO Funk ist internationales Recht für Frequenzen und Betriebsverfahren, die Schiffssicherheitsverordnung regelt die Ausrüstung, und das FTEG betraf das Inverkehrbringen von Funkanlagen. Die hier gefragten Pflichten stehen im deutschen Telekommunikationsrecht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk)/in den Radio Regulations (RR)
    • in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
    • im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG)

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  8. 18

    Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Abhörverbots verpflichtet?

    Alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben

    Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Wissen an, nicht an einen Posten an Bord. Verpflichtet ist, wer die Seefunkstelle beaufsichtigt oder bedient, und ebenso jeder, der auf andere Weise vom Inhalt des öffentlichen Nachrichtenaustauschs erfahren hat — etwa ein Gast, der ein Gespräch mitgehört hat. Wer etwas weiß, darf es nicht weitergeben, gleich ob er dazu bestellt wurde.

    MerksatzWer mithört, schweigt — egal welche Rolle er an Bord hat

    Typischer FehlerDie Pflicht entsteht nicht erst, wenn der Schiffsführer jemanden ausdrücklich verpflichtet, und sie trifft nicht nur Personen, die ständig an Bord sind oder das Funkgerät bedienen können. Sie folgt aus der Kenntnis des Inhalts.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Alle Personen, die ständig an Bord sind
    • Alle Personen, die das Funkgerät bedienen können
    • Alle Personen, die vom Schiffsführer ausdrücklich dazu verpflichtet worden sind

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So geht es weiter