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LRC · Betriebsverfahren · Frage 41Wer bestimmt bei einer Verbindung zwischen See- und Küstenfunkstelle die zu benutzende Arbeitsfrequenz?
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Wer bestimmt bei einer Verbindung zwischen See- und Küstenfunkstelle die zu benutzende Arbeitsfrequenz?
Küstenfunkstelle
Die Küstenfunkstelle hat einen festen Satz zugeteilter Arbeitsfrequenzen, kennt deren Belegung und wickelt Verkehr mit vielen Schiffen gleichzeitig ab. Deshalb weist sie der Seefunkstelle die Arbeitsfrequenz zu — so wie sie auch den Verkehr insgesamt leitet. Das Schiff ruft an, die Küste ordnet.
Merksatz
Das Schiff ruft an, die Küste teilt die Arbeitsfrequenz zu
Typischer FehlerAnzunehmen, die rufende Seefunkstelle oder ihr Schiffsführer dürfe die Frequenz wählen. Der On-Scene Coordinator wiederum leitet die Suche am Einsatzort und hat mit dem Routineverkehr zur Küste nichts zu tun.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Seefunkstelle
- Schiffsführer
- On-Scene Coordinator
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Long Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren“. Sie steht im Abschnitt Betriebsverfahren auf GW und KW — Wer die Arbeitsfrequenz bestimmt, List of Coast Stations, ITU-Kanäle, Not- und Sicherheitsfrequenz 2182 kHz und die Ankündigung per DSC.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
So geht es weiter
Die übrigen Fragen aus Betriebsverfahren auf GW und KW
- Welches von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union [ITU]) herausgegebene Verzeichnis enthält Angaben über Arbeitsfrequenzen von Küstenfunkstellen?
- Welche Frequenzbereiche dürfen in deutschen Häfen benutzt werden?
- Was bedeutet die Angabe „ITU-Channel 1604“?
- Welches ist die internationale Not- und Sicherheitsfrequenz für den Sprechfunkverkehr im Grenzwellenbereich (GW/MF)?
- Welche Frequenz im Grenzwellenbereich (GW/MF) soll im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) nach Ankündigung per DSC für die Aussendung einer Dringlichkeitsmeldung „An alle Funkstellen“ grundsätzlich benutzt werden?
- Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf 2182 kHz die Ankündigung und Aussendung einer Dringlichkeitsmeldung „An alle Funkstellen“ von einer Seefunkstelle vorgenommen werden soll?
- Wie ist zu verfahren, wenn eine wichtige Meldung im Grenzwellen-Bereich (GW/MF) auszusenden ist, welche die Sicherheit der Seeschifffahrt betrifft?
- Auf welcher Frequenz wird im Kurzwellenbereich (KW/HF) der Notverkehr im Sprechfunkverfahren abgewickelt?
- Welche Sendeart wird bei Aussendungen des Sprech-Seefunkdienstes grundsätzlich im Grenz- und Kurzwellenbereich verwendet?