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LRC · Betriebsverfahren · Frage 48Wie ist zu verfahren, wenn eine wichtige Meldung im Grenzwellen-Bereich (GW/MF) auszusenden ist, welche die Sicherheit der Seeschifffahrt betrifft?
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Wie ist zu verfahren, wenn eine wichtige Meldung im Grenzwellen-Bereich (GW/MF) auszusenden ist, welche die Sicherheit der Seeschifffahrt betrifft?
Zuerst Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf 2187,5 kHz, dann Aussendung der Sicherheitsmeldung per Sprechfunk auf einer GW-Schiff-Schiff-Arbeitsfrequenz
Die Sicherheitsmeldung wird per DSC auf 2187,5 kHz angekündigt; diese Frequenz trägt nur digitale Rufe. Die Meldung selbst geht per Sprechfunk auf eine Schiff-Schiff-Arbeitsfrequenz im Grenzwellenbereich, so bleibt 2182 kHz für Not- und Dringlichkeitsverkehr verfügbar. Im selben Band zu bleiben ist dabei wichtig: Erreicht wurden durch die Ankündigung die Schiffe in Grenzwellenreichweite.
Merksatz
Sicherheit: per DSC ankündigen, auf GW-Arbeitsfrequenz sprechen
Typischer FehlerAuf 2182 kHz anzukündigen statt per DSC oder die Meldung auf 2182 kHz oder gar auf 2187,5 kHz zu sprechen. Auch der Wechsel auf eine KW-Frequenz ist falsch — angesprochen wurden die Schiffe auf Grenzwelle, und dort müssen sie die Meldung auch hören.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Zuerst Ankündigung auf 2182 kHz, dann Aussendung der Sicherheitsmeldung per Sprechfunk auf einer KW-Schiff-Schiff-Arbeitsfrequenz
- Zuerst Ankündigung auf 2182 kHz, dann Aussendung der Sicherheitsmeldung per Sprechfunk auf 2182 kHz
- Zuerst Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf 2187,5 kHz, dann Aussendung der Sicherheitsmeldung per Sprechfunk auf 2187,5 kHz
Diese Frage steht im amtlichen Katalog Long Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren“. Sie steht im Abschnitt Betriebsverfahren auf GW und KW — Wer die Arbeitsfrequenz bestimmt, List of Coast Stations, ITU-Kanäle, Not- und Sicherheitsfrequenz 2182 kHz und die Ankündigung per DSC.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
So geht es weiter
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