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LRC · Betriebsverfahren · Frage 47

Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf 2182 kHz die Ankündigung und Aussendung einer Dringlichkeitsmeldung „An alle Funkstellen“ von einer Seefunkstelle vorgenommen werden soll?

  1. 47

    Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf 2182 kHz die Ankündigung und Aussendung einer Dringlichkeitsmeldung „An alle Funkstellen“ von einer Seefunkstelle vorgenommen werden soll?

    Zuerst Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf 2187,5 kHz, dann Aussendung auf einer Schiff-Schiff-Frequenz

    Läuft auf 2182 kHz bereits ein Notverkehr, darf er nicht gestört werden — der Notfall hat Vorrang vor jeder anderen Meldung. Also wird die Dringlichkeitsmeldung wie gewohnt per DSC auf 2187,5 kHz angekündigt, die Meldung selbst aber auf einer Schiff-Schiff-Frequenz ausgesendet, auf die in der Ankündigung verwiesen wird.

    MerksatzNot belegt 2182 — Dringlichkeit weicht aus

    Typischer FehlerTrotzdem auf 2182 kHz zu senden oder dort anzukündigen. Beides würde den laufenden Notverkehr stören; auch eine Bitte um Erlaubnis bei der leitenden Funkstelle wäre schon eine Störung auf der Notfrequenz.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Zuerst die Funkstelle, die den Funkverkehr leitet, auf 2182 kHz um Erlaubnis fragen, dann Aussendung auf einer Schiff-Schiff-Frequenz
    • Zuerst Ankündigung auf 2182 kHz, dann Aussendung auf einer Schiff-Schiff-Frequenz
    • Zuerst Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC), dann Aussendung auf 2182 kHz

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Long Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren“. Sie steht im Abschnitt Betriebsverfahren auf GW und KW — Wer die Arbeitsfrequenz bestimmt, List of Coast Stations, ITU-Kanäle, Not- und Sicherheitsfrequenz 2182 kHz und die Ankündigung per DSC.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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