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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Ausweichregeln Frage 139

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 139

Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?

  1. 139

    Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?

    Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

    Zwei Dinge gleichzeitig, und beide gehören zusammen. Mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife sagen dem anderen: Ich sehe nicht, dass du etwas unternimmst. Und weil man sich darauf nicht verlassen kann, folgt das Manöver des letzten Augenblicks — dabei ist zu tun, was den Zusammenstoß am ehesten verhindert, ohne Rücksicht darauf, was sonst vorgeschrieben wäre.

    MerksatzFünf kurze Töne und dann selber handeln

    Typischer FehlerEs bei den Tönen zu belassen und nur die Geschwindigkeit zu reduzieren. Und Kurs und Geschwindigkeit zunächst beizubehalten war die Regel für den Zeitraum davor — jetzt ist dieser Zeitraum vorbei.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Man gibt ein Schallsignal (vier kurze Töne) ab und verlangsamt die Fahrt soweit, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
    • Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und reduziert die Geschwindigkeit, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
    • Man behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Ausweichregeln — Wer weicht wem aus, wer hält Kurs, und was der Kurshalter darf, wenn der andere nicht reagiert.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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