Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 80

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 80

Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?

  1. 80

    Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?

    Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.

    Der Kurshalter darf nicht sofort eingreifen, denn zwei gleichzeitig handelnde Fahrzeuge sind gefährlicher als eines. Er wartet, bis erkennbar ist, dass der Ausweichpflichtige es allein nicht mehr schafft — erst dann ist der Zeitpunkt da. Vorher wäre es Übereifer, nachher zu spät.

    MerksatzErst wenn der andere es allein nicht mehr schafft

    Typischer FehlerDie Rollen zu vertauschen und darauf abzustellen, dass die Manöver des Kurshalters nicht mehr reichen — der hat bis dahin gerade nichts getan. Und dass es im letzten Augenblick von jedem durchzuführen sei, macht aus einer klaren Zuständigkeit ein allgemeines Durcheinander.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
    • Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
    • Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Recht und Sorgfaltspflicht