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Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 88

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 88

Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren?

  1. 88

    Wie sind Verkehrstrennungsgebiete zu befahren?

    Sie dürfen jeweils nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.

    Befahren wird nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung des jeweiligen Einbahnwegs, und zwar rechts der Trennlinie oder Trennzone — dieselbe Ordnung wie auf einer Straße mit Rechtsverkehr. Der Bezugspunkt ist die Trennung in der Mitte: Sie bleibt an Backbord, wenn man richtig fährt.

    MerksatzTrennzone bleibt links liegen, gefahren wird rechts davon

    Typischer FehlerLinks der Trennlinie zu fahren, also gegen den Strom. Und die Fassung, die von Anfang bis Ende verlangt, fügt eine Bedingung hinzu, die es nicht gibt — ein Verkehrstrennungsgebiet darf auch auf einem Teilstück befahren und verlassen werden.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sie dürfen jeweils nur in Fahrtrichtung links der Trennlinie oder Trennzone befahren werden.
    • Sie dürfen innerhalb der äußeren Trennlinien nur in einer Fahrtrichtung befahren werden.
    • Sie dürfen nur vom Anfang bis zum Ende und jeweils nur in Fahrtrichtung rechts der Trennzone befahren werden.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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