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Bootsschein-Trainer

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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 131

Wer darf das Aussenden einer Notmeldung im Seefunkdienst veranlassen?

  1. 131

    Wer darf das Aussenden einer Notmeldung im Seefunkdienst veranlassen?

    Fahrzeugführer

    Eine Notmeldung setzt einen großen Apparat in Bewegung und bindet Rettungskräfte, die anderswo fehlen. Die Entscheidung darüber trifft deshalb der Fahrzeugführer, denn er trägt die Verantwortung für Schiff und Besatzung. Er kann die Aussendung einem anderen übertragen — veranlasst wird sie aber von ihm.

    MerksatzDen Notruf veranlasst, wer das Kommando hat

    Typischer FehlerDas Crewmitglied oder den Rudergänger zu wählen, weil diese oft am Funkgerät sitzen. Sie drücken die Taste vielleicht, entscheiden aber nicht. Die Rettungsleitstelle empfängt Notmeldungen, sie veranlasst sie nicht für das Schiff.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Crewmitglied
    • Rudergänger
    • Rettungsleitstelle

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt SAR und Notzeichen — RCC, MRCC und On-Scene Coordinator, wer eine Notmeldung veranlasst, MAYDAY, wann ein Seenotfall vorliegt und welche Kanäle dafür gelten.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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