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SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 137

Welche Frequenzen dürfen neben den Notfrequenzen für die Aussendung einer Notmeldung im Seefunkdienst benutzt werden?

  1. 137

    Welche Frequenzen dürfen neben den Notfrequenzen für die Aussendung einer Notmeldung im Seefunkdienst benutzt werden?

    Jede andere verfügbare und geeignete Frequenz

    In Seenot zählt allein, gehört zu werden. Deshalb darf eine Notmeldung neben den eigentlichen Notfrequenzen auf jeder anderen verfügbaren und geeigneten Frequenz ausgesendet werden — etwa dort, wo gerade jemand zuhört. Keine Vorschrift soll verhindern, dass Hilfe ankommt.

    MerksatzIn Not ist jede Frequenz erlaubt, die hilft

    Typischer FehlerKeine andere Frequenz oder nur Schiff-Schiff-Frequenzen zu wählen. Beides würde Notrufe dort verbieten, wo sie vielleicht als einzige gehört werden. Kanal 06 ist zwar möglich, aber nicht die einzige Ausnahme.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • UKW Kanal 06 (internationaler Verkehr)
    • Keine andere Frequenz
    • Nur Schiff-Schiff-Frequenzen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt SAR und Notzeichen — RCC, MRCC und On-Scene Coordinator, wer eine Notmeldung veranlasst, MAYDAY, wann ein Seenotfall vorliegt und welche Kanäle dafür gelten.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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