Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › SAR und Notzeichen › Frage 139

SRC · Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART) · Frage 139

Welche Meldungen dürfen im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf UKW-Kanal 16 (156,8 MHz) übermittelt werden?

  1. 139

    Welche Meldungen dürfen im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf UKW-Kanal 16 (156,8 MHz) übermittelt werden?

    Notmeldungen, Dringlichkeitsmeldungen und die Ankündigung von Sicherheitsmeldungen

    Kanal 16 muss frei bleiben, damit eine Notmeldung jederzeit durchkommt. Auf ihm laufen daher nur Not- und Dringlichkeitsmeldungen sowie die Ankündigung von Sicherheitsmeldungen. Die Sicherheitsmeldung selbst wird anschließend auf einem Arbeitskanal gesprochen, damit der Kanal nicht blockiert wird.

    MerksatzAuf 16 wird Sicherheit angekündigt, nicht vorgelesen

    Typischer FehlerRoutinemeldungen oder öffentlichen Funkverkehr auf Kanal 16 zuzulassen. Dafür gibt es Arbeitskanäle; auf dem Notkanal würden sie einen Notruf überdecken.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Dringlichkeitsmeldungen und Meldungen im öffentlichen Funkverkehr
    • Sicherheits-, Dringlichkeitsmeldungen und Nichtöffentlicher Funkverkehr
    • Notmeldungen und Routinemeldungen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)“. Sie steht im Abschnitt SAR und Notzeichen — RCC, MRCC und On-Scene Coordinator, wer eine Notmeldung veranlasst, MAYDAY, wann ein Seenotfall vorliegt und welche Kanäle dafür gelten.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus SAR und Notzeichen