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SRC-Anpassung · Fragenkatalog IIIRufzeichen, Urkunden und Ausrüstung
12 amtliche Prüfungsfragen. Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.
Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte
Worum es hier geht
Direkt zu den Fragen ↓Eine Seefunkstelle hat eine eigene Kennung und eine eigene Urkunde, und die meisten Fragen dieses Abschnitts fragen danach, welche Stelle wofür zuständig ist. Die zentrale Adresse ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg: Sie erteilt die sechsstelligen Rufzeichen für Seefunkstellen und stellt die Urkunde über die Zuteilung aus, die Ship Station Licence.
Weil die Zuteilungsurkunde die Funkstelle mit Schiff und Anlage verbindet, muss die BNetzA von Änderungen erfahren. Ändert sich der Schiffsname, teilt der Eigner das der Bundesnetzagentur schriftlich mit, damit die Zuteilungsurkunde geändert wird. Tauscht er die UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage aus, ist ebenfalls eine schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur fällig. Ob eine Seefunkstelle funktioniert, dürfen in Deutschland die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überprüfen.
Anders ist es bei Yachten, die in das Seeschiffsregister eingetragen werden können: Das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal teilt das Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts zu. Das Rufzeichen „DDTW“ ist ein Beispiel dafür: Es gehört zu einer Seefunkstelle an Bord eines deutschen Schiffes, das in einem Seeschiffsregister eingetragen ist.
Bei der Ausrüstung entscheidet nicht die Größe allein, sondern die Nutzung. Mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein müssen gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr; ein solches Boot braucht dann auch ein Funksicherheitszeugnis, das die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ausstellt. Maßgeblich sind dafür Nutzung und Länge, nicht Regattateilnahme, Auslandsfahrt oder Motorleistung. Wer mit der Seefunkstelle auch am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen will, braucht eine umschaltbare Kombi-Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk oder eine zusätzliche Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk. Ein ordnungsgemäß in Verkehr gebrachtes Funkgerät trägt das CE-Zeichen.
- BNetzA Hamburg
- Erteilt sechsstellige Rufzeichen und stellt die Ship Station Licence aus.
- Änderungen
- Neuer Schiffsname oder Umrüstung auf GMDSS: schriftlich an die BNetzA.
- Prüfung
- BNetzA und BSH dürfen die Funktionsfähigkeit überprüfen.
- Registeryacht
- Unterscheidungssignal vom Seeschiffsregister des Amtsgerichts.
- Ausrüstungspflicht
- Gewerbsmäßig genutzte Sportboote ab 12 m Länge über alles; Funksicherheitszeugnis von der BG Verkehr.
- CE-Zeichen
- Kennzeichnet ein ordnungsgemäß in Verkehr gebrachtes Funkgerät.
Die typische Falle: Zuständig für Rufzeichen und Zuteilung ist die Außenstelle Hamburg der BNetzA, nicht Mülheim an der Ruhr und nicht das BSH. Und bei Sportbooten knüpft die Ausrüstungspflicht ab 12 m an die gewerbsmäßige Nutzung an; die Länge allein löst sie nicht aus.
Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.
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Welche Behörde erteilt in Deutschland sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen?
Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg
Rufzeichen sind Teil der Zuteilung einer Seefunkstelle, und die Zuteilung stellt in Deutschland die Bundesnetzagentur in ihrer Außenstelle Hamburg aus. Das sechsstellige Rufzeichen bekommt eine Seefunkstelle, die kein Unterscheidungssignal aus dem Seeschiffsregister hat, typischerweise ein Sportboot. Rufzeichen und Rufnummer kommen damit aus derselben Hand wie die Urkunde.
Merksatz
Rufzeichen kommt aus Hamburg, mit der Zuteilung
Typischer FehlerMülheim an der Ruhr nennt zwar ebenfalls die Bundesnetzagentur, aber die falsche Außenstelle. Das BSH in Hamburg und das Wasser- und Schifffahrtsamt sind Schifffahrtsbehörden, sie vergeben keine Funkrufzeichen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Hamburg
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Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Eine Seefunkstelle ist zweierlei: eine Funkanlage, die Frequenzen nutzt, und ein Teil der Sicherheitsausrüstung eines Schiffes. Für die Funkseite ist die Bundesnetzagentur zuständig, die auch die Zuteilung erteilt; das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die Fachbehörde für die Seeschifffahrt. Diese beiden dürfen prüfen, ob die Anlage funktioniert und ordnungsgemäß betrieben wird.
Merksatz
Funkprüfung an Bord: BNetzA oder BSH
Typischer FehlerWasserschutzpolizei, Hafenbehörden und Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind für Verkehr und Ordnung auf dem Wasser da und begegnen einem viel häufiger. Die Funktionsfähigkeit der Seefunkstelle prüfen sie nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
- Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
- Hafenbehörden in den Seehäfen
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Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?
Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts
Das Unterscheidungssignal gehört zur Eintragung ins Seeschiffsregister: Wird die Yacht dort eingetragen, teilt das Register beim zuständigen Amtsgericht es mit zu. Es besteht aus mindestens vier Buchstaben und kennzeichnet zugleich die Seefunkstelle des eingetragenen Schiffes — deshalb kommt es im Funkkatalog vor.
Merksatz
Eingetragen beim Amtsgericht — von dort kommt auch das Signal
Typischer FehlerNaheliegend ist die Bundesnetzagentur, weil sie die sechsstelligen Rufzeichen und die Zuteilung vergibt. Das Unterscheidungssignal hängt aber an der Registereintragung; weder Bundesnetzagentur noch BSH oder WSV führen dieses Register.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
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Welche Art von Funkstelle hat z. B. das Rufzeichen „DDTW“?
Seefunkstelle an Bord eines deutschen Schiffes, eingetragen in einem Seeschiffsregister
DDTW ist ein Rufzeichen aus vier Buchstaben aus dem deutschen Rufzeichenbereich. Ein solches vierstelliges Rufzeichen ist das Unterscheidungssignal, das ein Schiff bei der Eintragung ins Seeschiffsregister erhält und das zugleich seine Seefunkstelle kennzeichnet. Sportboote ohne Registereintrag haben dagegen ein längeres Rufzeichen.
Merksatz
Vier Buchstaben, deutsch, im Register — eine Seefunkstelle
Typischer FehlerEin vierstelliges Unterscheidungssignal dieser Art kennzeichnet ein registriertes Schiff, nicht eine Küstenfunkstelle des Schiffsmeldedienstes oder einen SAR-Hubschrauber. Ein Hinweis auf eine Funkstelle des Nichtöffentlichen Funkdienstes steckt in DDTW ebenso wenig.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Küstenfunkstelle des Schiffsmeldedienstes (SMD)
- Funkstelle des Nichtöffentlichen Funkdienstes
- Funkstelle an Bord eines SAR-Hubschraubers
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Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
Ausrüstungspflichtig wird ein Sportboot erst, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Es wird gewerbsmäßig genutzt, und es ist 12 m lang oder länger. Bei rein privater Nutzung besteht diese Pflicht nicht, gleich wie lang das Boot ist; eine freiwillig eingebaute Anlage bleibt trotzdem sinnvoll.
Merksatz
Gewerblich und ab 12 m — erst dann Funkpflicht
Typischer FehlerDie Länge allein reicht nicht: Ohne gewerbsmäßige Nutzung ist ein Sportboot von 12 m nicht funkausrüstungspflichtig. Die Antriebsleistung von 3,68 kW ist hier kein Kriterium, weder privat noch gewerblich.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
- Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
- Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
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Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …
die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg
Zuständig für Frequenzen und Funkstellen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Seefunkangelegenheiten wie die Zuteilung einer Seefunkstelle und die Vergabe von Rufzeichen und MMSI bearbeitet ihre Außenstelle in Hamburg, die auch die Zuteilungsurkunde ausstellt.
Merksatz
Ship Station Licence kommt von der BNetzA aus Hamburg
Typischer FehlerDas BSH darf Seefunkstellen zwar überprüfen, stellt aber keine Zuteilungen aus. Das Wasser- und Schifffahrtsamt ist für die Wasserstraßen zuständig, und die Außenstelle Mülheim an der Ruhr ist nicht diejenige für den Seefunk.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
- das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock
- das Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg
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Was und zu welchem Zweck muss ein Schiffseigner bei Änderung des Schiffsnamens in Bezug auf seine Seefunkstelle veranlassen?
Namensänderung der Bundesnetzagentur schriftlich mitteilen zwecks Änderung seiner Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence)
In der Zuteilungsurkunde steht die Seefunkstelle mit dem Namen des Schiffes, für das sie gilt. Ändert sich der Name, stimmt die Urkunde nicht mehr mit dem Fahrzeug überein, und bei einer Überprüfung oder im Notfall passt die Kennung nicht zum Schiff. Ausgestellt hat sie die Bundesnetzagentur, also muss die Namensänderung dorthin, schriftlich, damit die Urkunde angepasst wird.
Merksatz
Neuer Name, neue Urkunde — Post an die Bundesnetzagentur
Typischer FehlerDer Kennzeichenausweis und die Zentrale Verwaltungsstelle gehören zur Kennzeichnung des Bootes, nicht zum Seefunk. Und eine Gerätezulassungsurkunde beim BSH gibt es für die Seefunkstelle nicht; der Schiffsname steht in der Zuteilung.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Namensänderung dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie schriftlich mitteilen zwecks Änderung der Gerätezulassungsurkunde
- Namensänderung dem Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg schriftlich mitteilen zwecks Änderung des Kennzeichenausweises
- Namensänderung der Zentralen Verwaltungsstelle schriftlich mitteilen zwecks Änderung des Kennzeichenausweises
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Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage veranlassen?
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur
Die Zuteilung gilt für eine bestimmte Seefunkstelle mit ihrer Ausrüstung. Wer vom reinen UKW-Sprechfunk auf eine GMDSS-Anlage mit DSC umrüstet, ändert genau das, was die Bundesnetzagentur zugeteilt hat — eine DSC-Anlage sendet zudem eine Rufnummer aus, die zur Zuteilung gehören muss. Deshalb wird die Umrüstung der Bundesnetzagentur schriftlich mitgeteilt, damit die Zuteilung den tatsächlichen Stand zeigt.
Merksatz
Neue Anlage an Bord — die Bundesnetzagentur muss es wissen
Typischer FehlerDas BSH oder die Zentrale Verwaltungsstelle liegen nahe, weil beide mit Schifffahrt zu tun haben, aber keine von ihnen stellt die Zuteilung aus. Das Amtsgericht führt das Seeschiffsregister und hat mit der Funkanlage nichts zu tun.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Amtsgericht
- Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Zentrale Verwaltungsstelle
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Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle ...
mit einer umschaltbaren „Kombi—Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk“ oder einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden
Auf Binnenschifffahrtsstraßen gelten eigene Regeln: Dort wird mit ATIS-Kennung gefunkt, DSC ist ausgeschaltet, und die Sendeleistung ist auf bestimmten Kanälen begrenzt. Eine reine Seefunkanlage kann das nicht. Deshalb braucht es eine umschaltbare Kombi-Anlage, die je nach Revier im richtigen Betrieb arbeitet, oder eine zusätzliche Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.
Merksatz
Binnen anders als See — umschalten oder zweites Gerät
Typischer FehlerNicht ändern geht nicht, weil der Binnenbetrieb andere Regeln hat. Eine weitere Seefunkanlage brächte nur denselben Seebetrieb zweimal an Bord, und das bloße Aussenden einer ATIS-Kennung neben der MMSI ersetzt keinen eigenen Binnenbetrieb.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden
- nicht geändert werden
- mit der MMSI auch eine ATIS-Kennung aussenden
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Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?
Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Wird ein Sportboot gewerbsmäßig genutzt, gilt für seine Funkausrüstung das Schiffssicherheitsrecht, nicht mehr nur das Funkrecht. Zuständig für die Schiffssicherheit unter deutscher Flagge ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr; sie prüft die vorgeschriebene Ausrüstung und stellt das Funksicherheitszeugnis aus. Die Bundesnetzagentur regelt dagegen, wer auf welchen Frequenzen senden darf.
Merksatz
Gewerblich unterwegs — die BG Verkehr bescheinigt die Funksicherheit
Typischer FehlerDie Bundesnetzagentur liegt nahe, weil sie die Zuteilung ausstellt, aber ein Funksicherheitszeugnis ist ein Schiffssicherheitsnachweis. Auch BSH und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung stellen es nicht aus.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
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Ein Sportboot von 12 Meter Länge und mehr benötigt ein Funksicherheitszeugnis ...
bei gewerbsmäßiger Nutzung
Ein Funksicherheitszeugnis bescheinigt, dass ein ausrüstungspflichtiges Fahrzeug die vorgeschriebene Funkausrüstung hat. Ausrüstungspflichtig sind Sportboote ab zwölf Meter Länge erst dann, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden — wer zahlende Gäste oder Charterkunden mitnimmt, trägt Verantwortung für andere. Ein privat genutztes Boot gleicher Länge braucht kein solches Zeugnis.
Merksatz
Erst das Gewerbe macht aus der Yacht ein Pflichtschiff
Typischer FehlerWeder die Regattateilnahme noch Auslandsfahrten in internationalen Gewässern lösen die Pflicht aus; auch die Länge allein tut es nicht, deshalb stimmt in jedem Fall nicht. Entscheidend ist allein die gewerbsmäßige Nutzung.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- bei Regattateilnahme
- bei Auslandsfahrten und in internationalen Gewässern
- in jedem Fall
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Wenn ein Funkgerät ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist, trägt es ...
das CE-Zeichen
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Funkanlage die grundlegenden Anforderungen der europäischen Funkanlagenrichtlinie erfüllt. Erst damit darf sie im europäischen Binnenmarkt angeboten und in Verkehr gebracht werden. Das Zeichen ist also der sichtbare Nachweis für genau das, wonach gefragt ist.
Merksatz
In Verkehr gebracht heißt CE-gekennzeichnet
Typischer FehlerGS- und VDE-Prüfzeichen sind freiwillige Prüfsiegel und keine Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Eine Seriennummer hat jedes Gerät, sie sagt nichts über die Zulässigkeit.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- eine Seriennummer
- das GS-Prüfzeichen
- das VDE-Prüfzeichen