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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 153Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
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Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
NfS = Nachrichten für Seefahrer · BfS = Bekanntmachungen für Seefahrer · BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Örtliche Sondervorschriften kommen von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. In ihren Bekanntmachungen steht, was nur für eine bestimmte Seeschifffahrtsstraße gilt — Geschwindigkeiten, Sperrgebiete, besondere Regeln für einzelne Abschnitte. Es sind Vorschriften und nicht bloß Mitteilungen, und genau darin liegt der Unterschied zu allem anderen, was regelmäßig erscheint.
Merksatz
Bekanntmachungen sind Vorschrift, Nachrichten sind Information
Typischer FehlerDie Nachrichten für Seefahrer oder die Bekanntmachungen für Seefahrer zu wählen. Beide sind wichtig und melden Betonnung, Wracks und Untiefen — aber sie sind Hinweise, keine örtlichen Sondervorschriften. Eine nautische Veröffentlichung für Wassersportler erst recht nicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
- Die Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sowie die nautische Veröffentlichung "Sicherheit auf dem Wasser", herausgegeben durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
- Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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