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Start Fragenkatalog Fahrwasser und Verkehrsregeln Frage 172

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 172

Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?

  1. 172

    Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?

    Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.

    Ein gesunkenes Fahrzeug ist ein Hindernis, das niemand sieht. Zu benachrichtigen ist die Schifffahrtspolizeibehörde — sie ist es, die eine Wrackstelle kennzeichnen, eine Warnung verbreiten und die Bergung veranlassen kann. Und je genauer die Position dabei mitgeteilt wird, desto eher findet man es überhaupt wieder.

    MerksatzEin Wrack meldet man der Polizei, nicht dem Seenotdienst

    Typischer FehlerDie Seenotrettung zu rufen, deren Aufgabe die Rettung von Menschen ist, oder ein Seenotsignal abzugeben, obwohl niemand mehr in Gefahr ist. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie gibt Karten heraus, es sperrt keine Stellen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.
    • Man gibt ein Seenotsignal ab.
    • Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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