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Start Fragenkatalog Fahrwasser und Verkehrsregeln Frage 160

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 160

Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?

  1. 160

    Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?

    Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.

    Bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als sieben Metern Länge gilt die Nachsicht nicht mehr, die kleinen Seglern und Ruderbooten zugestanden wird: Kann es die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, darf es in der Zeit, in der Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren. Ausgenommen ist allein ein Notstand — und der ist ein Notstand, keine späte Rückfahrt.

    MerksatzOhne Licht kein Motor, außer es ist wirklich ein Notfall

    Typischer FehlerDie Zeit zu vertauschen und auf die helle Hälfte zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang abzustellen. Und ein Signalhorn an Bord ersetzt keine Lichter: Gehört zu werden ist etwas anderes, als gesehen zu werden.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht fahren.
    • Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbedingtes Signalhorn an Bord ist.
    • Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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