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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 168

Wo ist das Überholen verboten?

  1. 168

    Wo ist das Überholen verboten?

    An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.

    Überholen braucht Platz und Übersicht. Verboten ist es deshalb überall dort, wo eines von beiden fehlt: an Engstellen, in unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, auf ausgeschilderten Strecken und in der Nähe einer nicht frei fahrenden Fähre, die an ihrem Seil hängt und nicht ausweichen kann. Alle fünf Fälle haben denselben Grund.

    MerksatzVerboten ist es dort, wo Platz oder Übersicht fehlt

    Typischer FehlerDie Liste zu erweitern. Außerhalb des Fahrwassers ist Überholen nicht verboten, in Verkehrstrennungsgebieten ebenso wenig — dort wird sogar viel überholt. Und die Fassung, die Nationalparks nennt, lässt dafür die Schleusenbereiche weg.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
    • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
    • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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