Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Fahrwasser und Verkehrsregeln Frage 169

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 169

Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

  1. 169

    Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

    Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

    Der Grundsatz lautet: draußen frei, drinnen nur, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Außerhalb des Fahrwassers darf Wasserski, Wassermotorrad und Segelsurfbrett gefahren werden, solange es nicht durch Bekanntmachung untersagt ist. Im Fahrwasser selbst geht es nur auf Abschnitten, die bekanntgemacht oder mit den blauen Tafeln mit weißem Symbol bezeichnet sind — dort fährt der Berufsverkehr.

    MerksatzDraußen erlaubt, wenn nichts verbietet — drinnen nur, wenn etwas erlaubt

    Typischer FehlerDie beiden Hälften zu vertauschen und den Sport im Fahrwasser zur Regel zu machen. Und die Fassung mit der hohen See und hundert Metern Abstand zum Ufer erfindet eine Bedingung, die es so nicht gibt.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
    • Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
    • Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Fahrwasser und Verkehrsregeln