Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Fahrwasser und Verkehrsregeln Frage 156

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 156

Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?

  1. 156

    Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?

    Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.

    Ein Fahrwasser ist zuerst etwas Sichtbares: eine Wasserfläche, die durchgehend durch die Bezeichnung ihrer beiden Seiten begrenzt oder gekennzeichnet ist. Binnenwärts der Flussmündungen kommt der zweite Fall dazu — auch nicht gekennzeichnete Flächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Der Begriff hängt also an der Kennzeichnung und am Zweck, nicht an der Tiefe.

    MerksatzZwei Seiten bezeichnet, oder für den Durchgangsverkehr bestimmt

    Typischer FehlerIhn über die zugelassenen Fahrzeuge zu bestimmen — welche Schiffe dort fahren dürfen, ist eine andere Frage. Und weder das Wasserskifahren noch die Sportbootführerscheinverordnung hat mit der Begriffsbestimmung zu tun.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.
    • Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.
    • Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Fahrwasser und Verkehrsregeln