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Start Fragenkatalog Fahrwasser und Verkehrsregeln Frage 166

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 166

Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen?

  1. 166

    Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen?

    Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

    Segelfahrzeuge, die nicht deutlich dem Fahrwasserverlauf folgen, sind untereinander nicht von der Vorfahrtsregel des Fahrwassers erfasst — dort gibt es zwischen ihnen nichts zu ordnen. Sie greifen deshalb auf die allgemeinen Ausweichregeln zurück, also auf die Kollisionsverhütungsregeln, aber nur so weit, wie sie dabei keinen Vorfahrtberechtigten gefährden oder behindern.

    MerksatzUntereinander die allgemeine Regel, nach außen die Vorfahrt

    Typischer FehlerNach einer Revierordnung zu greifen — die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Schifffahrtsordnung Emsmündung regeln das Verhältnis zum durchgehenden Verkehr, nicht das der Segler untereinander. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt hier ohnehin nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
    • Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Emsmündung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
    • Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Fahrwasser und Verkehrsregeln — Steuerbordseite, Einlaufen, Überholverbote, Ankerverbote und der Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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