Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › Seefunkdienst und GMDSS › Frage 13

SRC · Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) · Frage 13

Welche Bezeichnungen tragen die Seegebiete, in denen für Schiffe eine bestimmte Funkausrüstung international vorgeschrieben ist?

  1. 13

    Welche Bezeichnungen tragen die Seegebiete, in denen für Schiffe eine bestimmte Funkausrüstung international vorgeschrieben ist?

    A1, A2, A3, A4

    Die Seegebiete heißen A1 bis A4 und sind nach Reichweite gestaffelt: A1 liegt im UKW-Bereich einer Küstenfunkstelle mit DSC, A2 im Grenzwellenbereich, A3 im Bereich eines anerkannten Satellitendienstes und A4 umfasst den Rest, vor allem die Polargebiete. Je weiter draußen, desto umfangreicher die vorgeschriebene Funkausrüstung.

    MerksatzA1 nah an Land, A4 ganz weit draußen

    Typischer FehlerNAVAREAS sind Vorhersage- und Seewarngebiete, keine Ausrüstungsgebiete. Küstengewässer und Hohe See sind rechtliche oder geografische Begriffe, und Buchstaben ohne Ziffer gibt es als Bezeichnung nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • A, B, C, D
    • NAVAREAS
    • Küstengewässer, küstennahe Seegewässer, Hohe See

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)“. Sie steht im Abschnitt Seefunkdienst und GMDSS — Was der mobile Seefunkdienst ist, wozu GMDSS dient, ITU und VO Funk, Küstenfunkstellen, Seegebiete A1 bis A4, MSI, AIS und Zeitangaben in UTC.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Die übrigen Fragen aus Seefunkdienst und GMDSS