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SRC · Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) · Frage 5

Was regelt die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, engl. Radio Regulations [RR])?

  1. 5

    Was regelt die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, engl. Radio Regulations [RR])?

    Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt u. a. die Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste und die Betriebsverfahren im Seefunkdienst

    Die Vollzugsordnung für den Funkdienst ist das internationale Regelwerk der ITU, das das Frequenzspektrum ordnet: Sie weist den einzelnen Funkdiensten ihre Frequenzbereiche zu, damit sich Seefunk, Luftfunk und andere nicht gegenseitig stören. Außerdem legt sie die Betriebsverfahren fest, also wie im Seefunkdienst gerufen, geantwortet und Notverkehr abgewickelt wird.

    MerksatzVO Funk: welche Frequenz für wen, und wie gefunkt wird

    Typischer FehlerDie Ausrüstung von Seeschiffen mit Funkeinrichtungen wird in den Regeln zur Schiffssicherheit festgelegt, nicht in der VO Funk. Die Benutzung von Radaranlagen ist kein Gegenstand dieses Regelwerks, und einen freien Funkverkehr zwischen Nationen regelt sie auch nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt die Ausrüstung von Seeschiffen bezüglich der Funkeinrichtung
    • Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt den freien Funkverkehr zwischen den Seefahrt betreibenden Nationen
    • Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (RR) regelt die Benutzung von Radaranlagen auf Seeschiffen auf See und in Häfen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)“. Sie steht im Abschnitt Seefunkdienst und GMDSS — Was der mobile Seefunkdienst ist, wozu GMDSS dient, ITU und VO Funk, Küstenfunkstellen, Seegebiete A1 bis A4, MSI, AIS und Zeitangaben in UTC.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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