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SRC · Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) · Frage 14

Eine Yacht befindet sich in einem Seegebiet, das von der Sprechfunkreichweite einer UKW-Küstenfunkstelle abgedeckt wird, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. In welchem Seegebiet befindet sich das Fahrzeug?

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    Eine Yacht befindet sich in einem Seegebiet, das von der Sprechfunkreichweite einer UKW-Küstenfunkstelle abgedeckt wird, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. In welchem Seegebiet befindet sich das Fahrzeug?

    Seegebiet A1

    Seegebiet A1 ist genau so definiert: der Bereich, in dem eine UKW-Küstenfunkstelle per Sprechfunk erreichbar ist und ständig für DSC-Alarmierungen bereitsteht. Das ist der innerste Gürtel entlang der Küste. Weiter draußen folgen die anderen Gebiete, die von Grenzwelle oder Satelliten abhängen.

    MerksatzUKW-Reichweite mit DSC an Land: das ist A1

    Typischer FehlerSeegebiet A2 wird mit A1 verwechselt, ist aber über die Reichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle bestimmt, nicht über UKW. A3 und A4 liegen noch weiter draußen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Seegebiet A2
    • Seegebiet A3
    • Seegebiet A4

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Mobiler Seefunkdienst und weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)“. Sie steht im Abschnitt Seefunkdienst und GMDSS — Was der mobile Seefunkdienst ist, wozu GMDSS dient, ITU und VO Funk, Küstenfunkstellen, Seegebiete A1 bis A4, MSI, AIS und Zeitangaben in UTC.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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