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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 21

Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?

  1. 21

    Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?

    Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

    Das Unterscheidungssignal gehört zur Eintragung ins Seeschiffsregister: Wird die Yacht dort eingetragen, teilt das Register beim zuständigen Amtsgericht es mit zu. Es besteht aus mindestens vier Buchstaben und kennzeichnet zugleich die Seefunkstelle des eingetragenen Schiffes — deshalb kommt es im Funkkatalog vor.

    MerksatzEingetragen beim Amtsgericht — von dort kommt auch das Signal

    Typischer FehlerNaheliegend ist die Bundesnetzagentur, weil sie die sechsstelligen Rufzeichen und die Zuteilung vergibt. Das Unterscheidungssignal hängt aber an der Registereintragung; weder Bundesnetzagentur noch BSH oder WSV führen dieses Register.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
    • Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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