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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 27Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle ...
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Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle ...
mit einer umschaltbaren „Kombi—Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk“ oder einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden
Auf Binnenschifffahrtsstraßen gelten eigene Regeln: Dort wird mit ATIS-Kennung gefunkt, DSC ist ausgeschaltet, und die Sendeleistung ist auf bestimmten Kanälen begrenzt. Eine reine Seefunkanlage kann das nicht. Deshalb braucht es eine umschaltbare Kombi-Anlage, die je nach Revier im richtigen Betrieb arbeitet, oder eine zusätzliche Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.
Merksatz
Binnen anders als See — umschalten oder zweites Gerät
Typischer FehlerNicht ändern geht nicht, weil der Binnenbetrieb andere Regeln hat. Eine weitere Seefunkanlage brächte nur denselben Seebetrieb zweimal an Bord, und das bloße Aussenden einer ATIS-Kennung neben der MMSI ersetzt keinen eigenen Binnenbetrieb.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden
- nicht geändert werden
- mit der MMSI auch eine ATIS-Kennung aussenden
Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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