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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 19

Welche Behörde erteilt in Deutschland sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen?

  1. 19

    Welche Behörde erteilt in Deutschland sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen?

    Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

    Rufzeichen sind Teil der Zuteilung einer Seefunkstelle, und die Zuteilung stellt in Deutschland die Bundesnetzagentur in ihrer Außenstelle Hamburg aus. Das sechsstellige Rufzeichen bekommt eine Seefunkstelle, die kein Unterscheidungssignal aus dem Seeschiffsregister hat, typischerweise ein Sportboot. Rufzeichen und Rufnummer kommen damit aus derselben Hand wie die Urkunde.

    MerksatzRufzeichen kommt aus Hamburg, mit der Zuteilung

    Typischer FehlerMülheim an der Ruhr nennt zwar ebenfalls die Bundesnetzagentur, aber die falsche Außenstelle. Das BSH in Hamburg und das Wasser- und Schifffahrtsamt sind Schifffahrtsbehörden, sie vergeben keine Funkrufzeichen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg
    • Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Hamburg

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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