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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 29

Ein Sportboot von 12 Meter Länge und mehr benötigt ein Funksicherheitszeugnis ...

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    Ein Sportboot von 12 Meter Länge und mehr benötigt ein Funksicherheitszeugnis ...

    bei gewerbsmäßiger Nutzung

    Ein Funksicherheitszeugnis bescheinigt, dass ein ausrüstungspflichtiges Fahrzeug die vorgeschriebene Funkausrüstung hat. Ausrüstungspflichtig sind Sportboote ab zwölf Meter Länge erst dann, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden — wer zahlende Gäste oder Charterkunden mitnimmt, trägt Verantwortung für andere. Ein privat genutztes Boot gleicher Länge braucht kein solches Zeugnis.

    MerksatzErst das Gewerbe macht aus der Yacht ein Pflichtschiff

    Typischer FehlerWeder die Regattateilnahme noch Auslandsfahrten in internationalen Gewässern lösen die Pflicht aus; auch die Länge allein tut es nicht, deshalb stimmt in jedem Fall nicht. Entscheidend ist allein die gewerbsmäßige Nutzung.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • bei Regattateilnahme
    • bei Auslandsfahrten und in internationalen Gewässern
    • in jedem Fall

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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