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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 28

Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?

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    Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?

    Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

    Wird ein Sportboot gewerbsmäßig genutzt, gilt für seine Funkausrüstung das Schiffssicherheitsrecht, nicht mehr nur das Funkrecht. Zuständig für die Schiffssicherheit unter deutscher Flagge ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr; sie prüft die vorgeschriebene Ausrüstung und stellt das Funksicherheitszeugnis aus. Die Bundesnetzagentur regelt dagegen, wer auf welchen Frequenzen senden darf.

    MerksatzGewerblich unterwegs — die BG Verkehr bescheinigt die Funksicherheit

    Typischer FehlerDie Bundesnetzagentur liegt nahe, weil sie die Zuteilung ausstellt, aber ein Funksicherheitszeugnis ist ein Schiffssicherheitsnachweis. Auch BSH und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung stellen es nicht aus.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
    • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
    • Bundesnetzagentur (BNetzA)

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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