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Bootsschein-Trainer

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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 30

Wenn ein Funkgerät ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist, trägt es ...

  1. 30

    Wenn ein Funkgerät ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist, trägt es ...

    das CE-Zeichen

    Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass die Funkanlage die grundlegenden Anforderungen der europäischen Funkanlagenrichtlinie erfüllt. Erst damit darf sie im europäischen Binnenmarkt angeboten und in Verkehr gebracht werden. Das Zeichen ist also der sichtbare Nachweis für genau das, wonach gefragt ist.

    MerksatzIn Verkehr gebracht heißt CE-gekennzeichnet

    Typischer FehlerGS- und VDE-Prüfzeichen sind freiwillige Prüfsiegel und keine Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Eine Seriennummer hat jedes Gerät, sie sagt nichts über die Zulässigkeit.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • eine Seriennummer
    • das GS-Prüfzeichen
    • das VDE-Prüfzeichen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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