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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 24

Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …

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    Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …

    die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

    Zuständig für Frequenzen und Funkstellen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Seefunkangelegenheiten wie die Zuteilung einer Seefunkstelle und die Vergabe von Rufzeichen und MMSI bearbeitet ihre Außenstelle in Hamburg, die auch die Zuteilungsurkunde ausstellt.

    MerksatzShip Station Licence kommt von der BNetzA aus Hamburg

    Typischer FehlerDas BSH darf Seefunkstellen zwar überprüfen, stellt aber keine Zuteilungen aus. Das Wasser- und Schifffahrtsamt ist für die Wasserstraßen zuständig, und die Außenstelle Mülheim an der Ruhr ist nicht diejenige für den Seefunk.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
    • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock
    • das Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Rufzeichen, Urkunden und Ausrüstung — Welche Behörde Rufzeichen, Zuteilung und Funksicherheitszeugnis ausstellt, wer prüft, welche Sportboote ausrüstungspflichtig sind, Kombianlagen und CE-Zeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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