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Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 77

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 77

Was bedeutet "seemännische Sorgfaltspflicht"?

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    Was bedeutet "seemännische Sorgfaltspflicht"?

    Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

    Die seemännische Sorgfaltspflicht ist genau das, was über den geschriebenen Vorschriften liegt. Regeln können nicht jede Lage vorwegnehmen; was sie offenlassen, füllen Seemannsbrauch und die besonderen Umstände des Einzelfalls. Wer sich nur an den Buchstaben hält und den offensichtlichen Umstand übersieht, hat die Sorgfaltspflicht verletzt — auch wenn er keine einzige Vorschrift gebrochen hat.

    MerksatzSorgfalt beginnt dort, wo die Vorschrift aufhört

    Typischer FehlerSie mit der Summe der Vorschriften gleichzusetzen — mit Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Kollisionsverhütungsregeln, Grundregeln und Ausweichregeln. Diese Aufzählungen beschreiben genau das, was ohnehin gilt, und lassen den entscheidenden Zusatz weg.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Verpflichtung zur Beachtung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
    • Die Verpflichtung zur Beachtung der Vorsichtsmaßregeln und Sicherheitsregeln der Verkehrsvorschriften und der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
    • Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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