Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Recht und Sorgfaltspflicht Frage 86

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 86

Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?

  1. 86

    Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?

    Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.

    BSH = Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · EU = Europäische Union · CE = Conformité Européenne · TÜV = Technischer Überwachungsverein · GS = Geprüfte Sicherheit, nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

    Bei Laternen und Signalanlagen zählt nicht, dass sie hell und laut sind, sondern dass ihr Baumuster geprüft und zugelassen ist. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; eine als gleichwertig anerkannte Zulassung aus einem anderen Staat der Europäischen Union genügt ebenfalls. Der Grund ist einfach: Ein anderer soll aus der Farbe und dem Sichtwinkel schließen können, was er vor sich hat.

    MerksatzZugelassenes Baumuster, keine Bastellösung

    Typischer FehlerEin allgemeines Prüfzeichen dafür zu halten. Weder ein Zeichen für geprüfte Sicherheit noch das europäische Konformitätszeichen sagt etwas über die Zulassung als Positionslaterne aus, und eine Bescheinigung über die Mindesttragweite ersetzt sie ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.
    • Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE-Zeichen haben.
    • Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Recht und Sorgfaltspflicht — KVR und SeeSchStrO, seemännische Sorgfaltspflicht, das Manöver des letzten Augenblicks.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Recht und Sorgfaltspflicht